LINKE: Datenschutz bei ALG II Beziehern beachten

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DIE LINKE: Datenschutz bei Beziehern von Sozialleistungen beachten

DIE LINKE Fraktion im Regionalverband hat die Einführung eines neutralen Sozialausweises im Saarland dringend angemahnt. Um Ermäßigungen zu erhalten, müssten Bezieher von Grundsicherung, Sozialgeld und Arbeitslosengeld II derzeit ihre privaten Bescheide mit allen persönlichen Angaben vorlegen. Dies sei ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen und eine große Hemmschwelle für Betroffene.

Der Regionalverband bietet für einkommensarme Menschen eine Reihe von VHS-Kursen und auch den Eintritt für das Historische Museum kostengünstig an. In einer Anfrage wollte DIE LINKE jetzt wissen, ob und in welchem Umfang diese Angebote denn auch genutzt würden. Bei den Kursanmeldungen waren in 2009 Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung nur mit 0,5 Prozent beteiligt. Die Frage, welche Ursachen die geringe Nutzung habe, konnte die Verwaltung nicht beantwortet. DIE LINKE sieht hier jedoch zwei Gründe, so Dagmar Trenz, Mitglied des VHS-Beirates. „Im Eckregelsatz von Hartz IV ist kein einziger Cent für Bildung einberechnet worden. Ab 2011 erhalten Erwachsene allerdings für Hobbykurse 1,61 Euro neu dazu. Betroffene müssen demzufolge die Ausgaben für Kurse an anderer Stelle abknapsen oder können sich Weiterbildung schlichtweg nicht leisten.“

Nach Ansicht von Mike Botzet, Mitglied des Sozialausschusses, ist das Vorlegen des mehrseitigen Bewilligungsbescheides eine Hemmschwelle, das Kursangebot überhaupt anzunehmen. „Ein Mitarbeiter einer kommunalen Einrichtung erfährt aus diesen Bescheiden irrelevante Details u. a. welche Miete der Leistungsempfänger zahlt, wie viel Kinder er hat oder ob er noch einen Zuverdienst hat. Das sind schlicht und ergreifend Dinge, die ihn nichts angehen.“ Botzet sieht durch die Vorlage der ausführlichen Bescheide Persönlichkeitsrechte verletzt „Es ist entwürdigend, wenn bedürftige Menschen ihre persönlichen Verhältnisse komplett offenbaren müssen. Hier werden auch Grundsätze des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung missachtet.“

Eine Lösung des Problems könnte nach Ansicht der LINKEN spezielle auf das Wesentliche beschränkte Nachweise sein, aus denen alle irrelevanten Daten entfernt sind wie sie z. B. auch die Krankenkassen bei Befreiung von der Medikamentenzuzahlung ausstellten. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre bei armen Menschen bzw. Menschen mit geringem Einkommen nicht mehr gelten soll. Insbesondere Grundsicherungsbehörden und ARGEn sind aufgefordert, hier unverzüglich zu handeln und in Zukunft diskriminierungsfreie Sozialbescheinigungen auszustellen. (pm, 28.09.2010)

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