Kritischer Hartz IV- Anwalt soll vor Gericht

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Ein engagierter Fachanwalt für Sozialrecht steht vor Gericht. Die Anschuldigung lautet: "Schwerwiegenden Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot". Doch was steckt wirklich dahinter?

Der engagierte Oldenburger auf Sozial- und Behindertenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Alfred Kroll bekommt ein standes- gerichtliches Verfahren wegen "schwerwiegenden Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot" eines Rechtsanwaltes. Der Anwalt Kroll setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen (vgl. § 1 BORA).

In dem Verfahren soll es nach Angaben von Kroll um folgendes gehen: Wie engagiert darf ein Rechtsanwalt Behörden gegenüber auftreten, wenn es um die Belange seiner behinderten Mandanten geht? Darf ein Anwalt zum Beispiel die mit keinem Gesetz zu vereinbarende Deckelung von Integrationshilfe als "objektiv willkürliches Verwaltungshandeln" anprangern? Darf er öffentlich beklagen, dass vielen behinderten Bürgern im Einzugsbereich der betreffenden Behörde vorsätzlich ein faires Verwaltungsverfahren vorenthalten wird, um Sozialleistungen einzusparen? Darf er, weil seiner Meinung nach in zumindest einem Fall Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und Rechtsbeugung vorliegt, gegen die verantwortlichen Entscheidungsträger Strafanzeige erstatten?

Gegenstand des anwaltlichen Standesverfahrens sind unter anderem zwei Fälle aus dem Landkreis Oldenburg, durch die sich Kroll zu den genannten Äußerungen und Handlungen veranlasst sah. Über einen der beiden Fälle, in dem es um Eingliederungshilfen für einen damals achtjährigen autistischen Jungen geht, hatte die regionale Presse 2007 wiederholt berichtet.

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Kroll durch sein Engagement einen "schwerwiegenden Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot" begangen. Diesen Vorwurf bestreitet der auf Sozial- und Behindertenrecht spezialisierte Anwalt vehement. Er will seine Anschuldigungen vor Gericht wiederholen.

Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können. Kroll, der jährlich ca. 1.000 Fälle im Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.

Viele Erwerbslosen- und Soziale Gruppen rufen zu einer Unterstützung des engagierten Anwalts Alfred Kroll auf. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Anwalts. (13.10.2008)

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