Kostenlose Anti-Baby-Pille bei Hartz IV-Bezug

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Kostenlose Verhütungsmittel für Frauen im Arbeitslosengeld II Bezug

Freiburg am Breisgau. Gerade einmal 14,36 Euro stehen für Hartz IV Betroffene für die Gesundheitspflege im Monat zur Verfügung. Die sog. "Anti-Baby-Pille" wird von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 20. Lebensjahr übernommen. Danach müssen Frauen die Kosten selbst übernehmen. Für eine Spirale müssen Frauen zum Beispiel 350 Euro aufbringen, ein Betrag den sich Frauen mit dem ALG II Regelsatz (359 Euro, Eckregelsatz) nicht leisten können. Vor der Einführung der Hartz IV-Reformen kamen noch die kommunalen Sozialhilfeträger für die Kosten auf. Heute müssen Betroffene in den meisten Städten und Gemeinden die Kosten selbst tragen. Einziger Ausweg; einen Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen. Nach § 49 SGB XII: "Hilfe zur Familienplanung" übernehmen die Sozialämter die Kosten für die Verhütungsmittel. Einen entsprechenden Muster-Antrag zur Kostenübernahme für Verhüttungsmittel finden Sie hier.

Doch in Freiburg soll die finanzielle Unterstützung für Verhüttungsmittel unbürokratischer von Statten gehen. Auf Einladung der Beratungsstellen "Pro Familia" waren Stadträte sich bei einem Gespräch einig schnell "einen interfraktionellen Antrag auf Kostenübernahme" vorzubereiten. Pro Familia verwies darauf, dass Städte wie Mannheim, Karlsruhe und Heidelberg die Kosten für Verhüttungsmittel bereits auf Antrag übernehmen. Eine neue Regelung soll unbürokratisch und schnell sein, so die Meinung der Stadtvertreter. Unklar ist allerdings, wer für die Kostenerstattung perspektivisch zuständig sein soll. Favorisiert wird allerdings die Arge. Wann eine einheitliche Regelung geschaffen wird, ist indess noch ungewiss.

In schwierigen Situationen können sich Betroffene auch an die zahlreichen Beratungsstellen wenden. Pro Familia hatte in zahlreichen Einzelfällen die Kosten für eine Spirale für ALG II Bezieherinnen übernommen. (19.10.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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