Klage gegen Lohndumping

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Jobcenter gewinnt Klage gegen Lohndumping

21.10.2013

Neuerdings ziehen Jobcenter gegen Lohndumping vor Gericht – und bekommen Recht. Ein Fall aus der Spreewaldstadt Lübbenau endete am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Senftenberg mit einem Vergleich. Die beiden ehemaligen Firmeninhaber zahlten einem Arbeitnehmer einen Stundenlohn von 2,84 Euro. Diese Bezahlung war offensichtlich sittenwidrig.

In einem Fall von Lohndumping müssen zwei ehemalige Firmeninhaber aus der brandenburgischen Spreewaldstadt Lübbenau dem Jobcenter 1.560 Euro zurückzahlen. Darauf einigten sich die Behörde und die beiden Gesellschafter der seit Sommer wieder aufgelösten Systemhaus-Firma für Bürotechnik am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz). Ursprünglich hatte die Behörde 5.250 Euro Rückzahlung seit Anfang 2010 gefordert, sie kam jedoch den beiden Ex-Firmeninhabern bei dem Gütetermin entgegen.

2,84 Euro pro Stunde
Die Drei-Mann-Firma hatte einem zuvor erwerbslosen Mann als sogenannten Aufstocker 2,84 Euro pro Stunde bezahlt. Durch die Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verlor der 52-Jährige erneut seine Arbeit. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz bewertete die Bezahlung als sittenwidrig und klagte deshalb gegen die Mini-Firma. "Wir halten einen ortsüblichen Stundenlohn für Verkäufer von sechs Euro für angemessen", sagte Stefan Pleßl vom Jobcenter Oberspreewald-Lausitz vor Gericht. Der betroffene Beschäftigte konnte sich als Empfänger von Arbeitslosengeld 1 monatlich 165 Euro hinzuverdienen, wobei er wöchentlich höchstens 14,5 Stunden beschäftigt werden durfte. "Bei einem ortsüblichen Stundensatz von sechs Euro hätte der Mann im Monat aber nur 27,5 Stunden arbeiten dürfen", erläuterte Pleßl. "Wir haben nichts Unrechtes getan", erklärten beide Beschuldigte vor Gericht. "Als wir den Vertrag mit dem Mann abschlossen, hat uns das Jobcenter nicht umfassend beraten." Hier gebe es zudem Gesetzeslücken.

Jobcenter-Mitarbeiter räumt Versäumnisse ein
Der Sachbearbeiter des Jobcenters räumte ein Versäumnis der Behörde bei der Beratung ein. "Allerdings halte ich es für eine Schutzbehauptung, wenn die Inhaber sagen, sie hätten nicht gewusst, dass 2,84 Euro pro Stunde ein sittenwidriger Lohn sind." Beide hätten sich über die ortsüblichen Löhne erkundigen müssen. Das Jobcenter werde jetzt energischer gegen Lohndumping vorgehen.

Klage erfolgreich gegen Lohndumping
Weitere Klagen will das Arbeitsgericht im November prüfen. Vor rund einem Monat hatte das Arbeitsgericht Eberswalde auffallend niedrige Löhne eines uckermärkischen Pizza-Lieferservices für sittenwidrig erklärt. Damit war eine Klage des Jobcenters Uckermark erfolgreich. Der Arbeitgeber wurde verurteilt, rund 11.000 Euro Aufstockungsleistungen zurückzuzahlen. Der Betreiber des Pizza-Services hatte Stundenlöhne von weniger als zwei Euro gezahlt. Zur Begründung hieß es damals, die Löhne lägen um 50 Prozent und mehr unter dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten, das in der Region 6,78 Euro betrage. Deshalb könne davon ausgegangen werden, dass die Entgelt-Vereinbarung sittenwidrig sei. Hätte der Arbeitgeber den ortsüblichen Rahmen gezahlt, hätte das Jobcenter keine oder nur eine viel geringere Aufstockung zahlen müssen. (ag)

Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

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