Kindergeld für Kinder im Ausland

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Unter Umständen Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland

Leben die Kinder im Ausland haben Eltern (Elternteil) in Deutschland unter Umständen einen Anspruch auf das Kindergeld.

In bestimmten Konstellationen haben Eltern, die in Deutschland leben und hierzulande auch Sozialleistungen beziehen einen gesetzlichen Anspruch auf das Kindergeld, auch wenn die Kinder bei dem anderen Elternteil oder bei Verwandten im Ausland leben. Entscheidend dabei ist, dass das anspruchsberechtigte Elternteil in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, das Kind in einem EU- oder EWR-Land lebt oder in einem Drittland leben, dass mit Deutschland ein Abkommen über „soziale Sicherheit“ (Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, für die Türkei, Marokko und Tunesien). Voraussetzung für die Gewährung des Kindergeldes ist jedoch, dass für das Kind im Ausland keine Leistungen gewährt werden, die dem Kindergeld vergleichbar sind.

Keinen Anspruch auf das Kindergeld haben Eltern für Kinder, die nicht in einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat und auch nicht
in einem der oben genannten Staaten mit "Abkommen über soziale Sicherheit" leben. Für diese Kinder erhalten
Eltern – statt Kindergeld – nur einen steuerlichen Kinderfreibetrag. Weitere eingehende Informationen finden Sie auch hier. (sb)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

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