Keine Krankenkassen-Zusatzbeiträge bei Hartz IV

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Keine Zusatzbeiträge bei Hartz IV

Keine Zusatzbeiträge bei Hartz IV

Ab dem ersten Januar 2011 sind Bezieher von Hartz IV Leistungen von dem Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen befreit. Bislang hatten sich die Argen geweigert, die pauschalen Zusatzbeiträge der Kassen zu übernehmen. Die Weisung lautete, dass Betroffene entweder die Krankenkasse wechseln sollen oder den Zusatzbeitrag vom Regelsatz begleichen.

Befreit von dem Zusatzbeitrag der Kassen sind ab Jahresbeginn 2011 nicht nur Bezieher von ALG II. Ebenso befreit sind Studenten, Sozialhilfe-Empfänger, Wehr-und Zivildienstleistende, Auszubildende, Minijobber und Behinderte ohne oder geringem Einkommen. Wer zu wenig verdient, soll einen sogenannten Sozialausgleich erhalten. Wie dieser ausgezahlt wird und berechnet wird, ist noch offen. Das Bundesgesundheitsministerium verspricht allerdings eine „unbürokratische“ Regelung. Erwerbslose die das Arbeitslosengeld I bekommen sind von den Zusatzbeiträgen nicht befreit. Hiergegen hatte die CSU Widerspruch eingelegt, da man der Ansicht ist, dass ALG I Bezieher über genügend finanzielle Mittel verfügen. ALG I-Bezieher müssen also den Zusatzbeitrag zahlen (vgl. GKV-Finanzierungsgesetz, § 242b Abs. 1 S. 5 SGB V), erhalten aber einen Sozialausgleich, wenn das ALG I zu gering ausfällt.

Gesetzliche Grundlage bildet das GKV-Finanzierungsgesetz, das aber noch im Bundestag verabschiedet werden muss. Das ALG II Empfänger keinen Zusatzbeitrag zahlen müssen, stimmt so nicht, sie müssen ihn nur nicht mehr selbst zahlen. Für sie wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag (vgl. GKV-Finanzierungsgesetz, § 242 Abs. 4 SGB V) fällig und den zahlt der Bund direkt (vgl. GKV-Finanzierungsgesetz, § 221b S. 3 SGB V).

Wer von einerm Zusatzbeitrag betroffen ist, kann innerhalb der ersten sechs Wochen nach Erhebnung des Zusatzbeitrags von seinem Sonderkündigungrecht Gebrauch machen. Allerdings muss hierfür bereits eine neue Krankenversicherung gefunden sein, da in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht. (gr, 03.11.2010)

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