Keine hohen Kosten für Kontoauszüge nachdrucken

Lesedauer < 1 Minute

Keine hohen Gebühren für Nacherstellung von Kontoauszügen
Die Leistungsträger fordern bei der Antragstellung von Hartz IV-Leistungen immer auch die Vorlage von Kontoauszügen. Viele Antragsteller haben jedoch ihre Kontoauszüge nicht aufbewahrt und müssen diese daher von ihrer Bank oder Sparkasse nachordern. Jede Bank verlangt hierfür nicht selten horende Gebühren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main schob dieser Praxis einen Riegel vor.

Das Oberlandesgericht urteilte mit dem Aktenzeichen 17 U 54/12, dass eine Bank für die Nacherstellung eines Kontoauszuges nicht pauschal 15 Euro verlangen darf. Damit wurde auch eine spezielle Klausel im Preisverzeichnis der beklagten Comerbank unwirksam. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, nachdem sich immer wieder Kunden hiergegen beschwert hatten.

Zwar sei das Dublizieren von Kontoauszügen nicht im Grundsatz kostenlos, allerdings sollte der Preis hierfür angemessen sein und somit den tatsächlichen Kosten entsprechen. Warum die Bank bislang 15 Euro für einen Kontoauszug verlangte, konnte sie vor Gericht nicht klären. Vielmehr erklärte die Rechtsvertreter dass die Summe 15 Euro aufgrund einer Mischkalkulation berechnet werde.

Für die Neuerstellung von Kontoauszügen innerhalb von sechs Monaten nach Ersterstellung wird ein Betrag von lediglich 10,42 Euro fällig. „Damit liegt der Preis für den Kontoauszug für mehr als 80 Prozent der betroffenen Kunden deutlich über den tatsächlichen Kosten der Bank“, stellten die Richter fest. Die Verbraucherzentrale hatte der Comerbank eine insgesamt „fehlerhafte Kostenkalkulation“ vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sb)

Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...