Keine Hartz IV Leistungen bei großem Haus

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Hartz-IV: Wer ein großes Haus hat, gilt nicht als bedürftig

13.03.2017

Wer ein großes Wohnhaus hat, das als mehr als angemessen gilt, hat keinen Anspruch auf einen Hartz-IV-Zuschuss, da das Haus als verwertbares Vermögen gilt. So entschied das Sozialgericht Detmold (Aktenzeichen: S 18 AS 924/14).

Die Klägerin hatte beantragt, SGB II-Leistungen als Zuschuss und nicht als Darlehen zu bekommen. Das Jobcenter lehnte ab, die Frau zog vor Gericht. Sie besitzt ein 205 qm großes Wohnhaus.

Das Sozialgericht Detmold wies die Klage ab. Die Begründung: Das Wohnhaus gelte als Vermögen und sei aufgrund seiner Größe nicht mehr als Schonvermögen anzusehen.

Als Vermögensgegenstand ließe es sich verwerten. Es hätte zum Verkehrswert innerhalb eines Jahres verkauft werden können. „Auf die Frage, ob eine Verwertung durch weitere Beleihung möglich wäre, käme es nach Auffassung des Sozialgerichts nicht an, da von den milderen Formen wie Vermietung oder Beleihung nur Gebrauch gemacht werden dürfe, soweit dies zur Deckung des Bedarfs ausreicht“, so die Seite anwalt.de.

Das Haus zu verkaufen sei, so das Gericht, auch nicht unwirtschaftlich. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: animaflora – fotolia

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