Katja Kipping: 150 Prozent mehr Hartz IV Klagen

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Anstieg der bundesweiten Hartz-IV Klagen um 150 Prozent

Die Anzahl der Klagen und Widersprüche hat um 150 Prozent zugenommen. Zudem sei die Erfolgquote der Kläger vor den Sozialgerichten ebenfalls rasant angestiegen. Die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Katja Kipping hatte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort wurde schriftlich bekannt gegeben, dass die Klagen im Bereich Hartz IV zwischen 2005 und 2007 von 40.852 auf 103.355 angestiegen sei. Auch die Zahl der Hartz IV Widersprüche gegen Bescheide und Festlegungen der Jobcenter/Argen nahm von 704.205 im Jahr 2006 auf 788.479 im Jahr 2008 deutlich zu. Betroffene hatten zu 27 Prozent im "vollen Umfang" Erfolg bei der Einreichung der bearbeiteten Widersprüche. 10 Prozent der bearbeiteten Widersprüchen wurde zu 10 Prozent teilweise statt gegeben.

Die sozialpolitische Sprecherin der Linken, Katja Kipping, sieht in den Zahlen ein erfolgreiches "zur Wehr setzen" der Hartz IV Betroffenen. So sagte Kipping: "Die Bürgerinnen und Bürger setzen sich erfolgreich gegen das Armuts- und Ausgrenzungsgesetz Hartz IV und die unrechtmäßige Praxis der Behörden zu Wehr. Dazu kann man nur ermuntern."

Gegen jeden Verwaltungsakt kann ein Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids geschehen. Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden. Wenn nicht, kann man wegen Untätigkeit der Arge/Jobcenters klagen. Man kann zeitgleich mit dem Widerspruch auch eine Eilklage einreichen. Das ist dann sinnvoll, wenn das Arbeitslosengeld II (ALG II) ganz oder zu mindestens um 30 Prozent gekürzt wurde oder sonstiges, was eilig entschieden werden muss. (06.05.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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