Jobcenter verweigert Darlehen fürs Auto

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Angehende Lehrerin erhält kein Darlehen für Auto, das Erwerbslosigkeit beenden würde

24.04.2014

Eine 30-jährige Frau aus Wittgenstein beantragte beim zuständigen Jobcenter ein Darlehen über 1.000 Euro, das sie zur Anschaffung eines gebrauchten PKW verwenden wollte. Das Fahrzeug benötigt die angehende Lehrerin, um eine Stelle als Referendarin anzutreten. Der in Aussicht gestellte Arbeitsplatz liegt im Hochsauerland und wäre in etwa 45 Minuten Fahrzeit mit dem PKW erreichbar. Dennoch lehnte das Jobcenter den Darlehensantrag der Alleinerziehenden ab. Sie solle auf Bus und Bahn zurückgreifen oder weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, so der Rat des Sachbearbeiters. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe der „WAZ“.

Statt Darlehen weiter Hartz IV beziehen?
Wie die Frau gegenüber der Zeitung berichtete, beziehe sie seit März Hartz IV. Zuvor hatte sie ihr Lehramtsstudium abgeschlossen, aber zunächst keine Stelle bekommen. Als der 30-Jährigen eine Referendariatstelle im Hochsauerland angeboten wurde, beantragte sie beim Jobcenter in Bad Berleburg ein Darlehen für ein gebrauchtes Auto in Höhe von 1.000 Euro. Die Behörde lehnte das Gesuch der Wittgensteinerin jedoch ab. In einem Gespräch wurde ihr geraten, auf Bus und Bahn zurückzugreifen oder weiter Hartz IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dieser Rat erscheint absurd, denn wie die Frau weiter berichtete, werde es noch 18 Monate dauern bis der Kreis Siegen-Wittgenstein neues Lehrer-Personal einstellen werden. Bis dahin soll die 30-Jährige monatlich weiterhin 1.200 Euro Arbeitslosengeld beziehen, so die Empfehlung des Jobcenters. Insgesamt wären das 21.600 Euro – ein Vergleich zum beantragten Darlehen unverhältnismäßig hoher Betrag. Zumal die Frau gemäß der Mitwirkungspflicht alles daran gesetzt hat, um ihre Erwerbslosigkeit möglichst schnell zu beenden. Mit dem Darlehen könnte sie die Stelle antreten – ohne Darlehen nicht. Bus und Bahn seien in ihrem Fall ebenfalls keine Alternative.

Sozialgericht Dortmund soll über Darlehen entscheiden
Das Jobcenter habe den Antrag mit Verweis auf seinen Ermessensspielraum abgelehnt, berichtete die angehende Lehrerin. Auf Anfrage der Zeitung erklärte Dieter Tappert, Jobcenter-Sprecher für den Kreis Siegen-Wittgenstein, das zunächst der Status des angehenden Lehrer überprüft werden müsse. Denn wenn das Referendariat die Grundlage für ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis mit dem Land NRW bilde und Gehälter als Beamter auf Widerruf beinhalte, dürfe ein solches Darlehen nicht gewährt werden. Dieses finanzielle Mittel stünden nur Hilfebedürftigen zu, die Aussicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder auf Selbständigkeit hätten. Aber auch dann werde noch geprüft, ob die Nutzung von Bus und Bahn nicht doch zumutbar sei.

Tappert zufolge lasse das Sozialgesetzbuch keine Ausnahmen zu. Er rät angehenden Lehrern dazu, sich beim Regierungspräsidenten in Arnsberg zu erkundigen, ob das Land NRW als Arbeitgeber ein solches Darlehen gewähren könne. Der Jobcenter-Sprecher räumte aber ein, dass Erwerbslosigkeit keine Alternative für die Frau darstelle. Wie die 30-Jährige gegenüber der Zeitung erklärte, kämpfe sie nun vor dem Sozialgericht Dortmund für das Darlehen. (ag)

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