Jobcenter streicht wieder Schwangeren Hartz IV

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14.08.2011

Schon wieder hat ein Jobcenter einer schwangeren Frau die kompletten Hartz IV Leistungen gestrichen. Nach Angaben des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) hat das Jobcenter Bonn die Sanktion ausgesprochen, weil die Betroffene aufgrund einer ärztlich verordneten Bettruhe einen Meldetermin beim Fallmanager nicht wahrgenommen hatte. In einem Anschreiben heißt es, sie sei „trotz Belehrung über die Rechtsfolgen der Aufforderung zur Mitwirkung“ nicht nachgekommen. Aus diesem Grund werden die Regelleistungen eingestellt. Das Brisante: Die Frau ist bereits im 7. Monat schwanger und zudem krank.
Der Verband kritisiert die Entscheidung des Jobcenters und wirft der Behörde massive Inkompetenz vor. Hier liegt ein „grober rechtswidriger“ Entscheid vor, so Martin Behrsing vom ELO. Aus diesem Grund habe man der Betroffenen umgehend einen Anwalt für Sozialrecht besorgt, der nun beim zuständigen Sozialgericht eine Eilklage einreichen wird. Auf einen bereits eingelegten Widerspruch hat die Behörde trotz einer vorliegenden Dringlichkeit nicht reagiert und das obwohl der Widerspruch schon seit mehr als einer Woche vorliegt.

Sanktionen kein Einzelfall
Bereits zu Beginn des Jahres hatten Hartz IV Behörden bundesweit in einer ganzen Serie Schwangeren die Hartz-IV Leistungen eingestellt, weil z.B. eine Betroffene trotz des hochschwangeren Zustands keinen Ein-Euro-Job angetreten hatte. Das Jobcenter Braunschweig musste die Sanktion zurück nehmen, nachdem sich eine Betroffene erfolgreich zur Wehr setzte. „Das Bonner Jobcenter setzt noch einen drauf und streicht direkt die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, obwohl die Mitwirkungspflichten überhaupt nichts mit einem Termin bei der Fallmanagerin zu tun haben. Damit werden der grundgesetzlich verankerte Schutz des ungeborenen Lebens und die Gesundheit der werdenden Mutter krass missachtet.“ so der Sprecher der Gruppe. Behrsing habe selbst bislang noch nie „so viel Ignoranz gegenüber einer Schwangeren erlebt, die zudem ärztlich bescheinigt krank ist. Es herrsche daher eine „mangelnde Sensibilität und sozialrechtliche Inkompetenz“ in der Behörde vor.

Jobcenter beraten Schwangere sehr ungenügend
Werden Hartz IV Bezieherinnen schwanger, so beginnt für viele zumeist eine regelrechte Odyssee. Sie müssen sich mit ihren Fallmanagern auseinandersetzen, die oftmals entweder mit Sanktionen drohen oder zustehende Leistungen nicht bewilligen. Werden einer Schwangeren die komplette Hartz IV Regelleistungen gestrichen, so drohen schwere gesundheitliche Folgen für Mutter und Kind. Laut einer Befragung der „Mutter-Kind-Stiftung“ in Nord-Rhein-Westfalen mussten sich von 14.000 befragten Frauen, insgesamt 5600 Frauen bei einer Beratungsstelle beschweren, damit sie die zustehenden Leistungen erhielten. „Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter“, so Behrsing. (sb)

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Bild: Templermeister / pixelio.de

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