Jobcenter schnüffeln in Hartz IV Foren hinterher?

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Nach Mitlesen im Forum Abmahnung an Erwerbslosen versandt

28.12.2012

Offenbar geht das Jobcenter Warendorf im Münsterland gegen unliebsame Beiträge in Hartz IV Foren vor. So berichtet die Erwerbsloseninitiative Münsterland (ERWIN), dass die Behörde aufgrund von Aktivitäten in Erwerbslosen-Foren einen Betroffenen abgemahnt habe, weil persönliche Erlebnisse in einem Forum geschildert wurden. Ein Forenteilnehmer habe sich darüber beschwert, Ausschnitte von selbstverfassten Beiträgen während eines Jobcenter-Termins vorgehalten bekommen zu haben. Diese Aussagen hätten dann zu einer Abmahnung geführt.

„Obwohl keine Namen genannt wurden, sieht das Jobcenter Warendorf durch die Schilderungen der Erlebnisse offenbar die Persönlichkeitsrechte seiner Fallmanager gefährdet, und bemängelt zudem, dass Erwerbslose zu viel Zeit für das Internet hätten", berichtet die Initiative.

Ein Forenteilnehmer habe am 19. Dezember geschrieben, dass er beim letzten Jobcenter-Termin Auszüge seiner Foren-Beiträge vorgelegt bekommen habe. Aufgrund der hohen Anzahl von Beiträgen wurde der Betroffene nach eigenen Angaben auf seine offenbar zu viel verfügbaren Zeit gefragt.

Laut Recherchen des „altonabloggt“ habe eine Anfrage beim zuständigen Landrat Dr. Gericke ergeben, dass das Jobcenter die Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuches X einhalten müsse. Weiterhin teilte der stellvertretende Amtsleiter der Behörde schriftlich mit, dass Fallmanager in den Jobcentern keinen Zugang zu sozialen Netzwerken wie Facebook und Co hätten. Zudem bestehe keine Weisung, Hartz IV Bezieher in öffentlichen Netzen hinterher zu spionieren. Die Frage nach dem Grund der Abmahnung blieb allerdings unbeantwortet. In der Tat haben Mitarbeiter der Jobcenter keinen Zugang zu Facebook, Twitter und Co. Allerdings sind Foren von dieser internen Sperre nicht mit eingeschlossen.

Die Erwerbsloseninitiative „hofft doch sehr, dass es sich dabei um Einzelfälle handelt“, wenn Mitarbeiter des Jobcenters Warendorf ihre Arbeitszeit dafür nutzen, Hartz IV Betroffenen im Internet hinterher zu spionieren. „Das garantierte Recht auf Meinungsfreiheit wird auch nicht durch den Hartz IV Bezug außer Kraft gesetzt“, so die Erwerbslosen-Gruppe. (sb)

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