Jobcenter nutzt Unwissenheit aus

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Job-Center Erfurt nutzte Unwissenheit der Bürger aus
Eine ehemalige erwerbslose Bürgerin hat seit Mitte Juli 2016 wieder einen Job und ist somit aus dem Hartz IV Bezug raus. Als sie sich von der Jobcenter abgemeldet hatte, wurde sie aufgefordert den Arbeitsvertrag am Tresen in Kopie abzugeben. Dann bekam sie nach 3 Tagen wieder ein Schreiben von der Behörde.

Dieses Mal lag eine Berechnung vor, die besagt, dass sie die Hartz IV Leistungen zurückzahlen soll, wenn sie Juli ihren Lohn bekommt. Außerdem soll sie den Lohnzettel vorlegen, den sie im August bekam. Dieser sollte bis 17. August 2016 vorgelegt werden. Zudem war eine Rechtsfolgebelehrung dabei- mit Androhung, sollte sie nicht darauf regieren, würden gegen sie rechtliche Wege eingeleitet und Sanktionen erfolgen. Im Juli erhielt die Betroffene keinen Lohn, sondern erst Mitte August, sodass sie keine Rückzahlung erfolgen konnte. Die Bürgerin handelt richtig, denn hier gilt das Zufallsprinzip.

Beispiel:
Juli ALG II plus Juli Eingang Lohn/Gehalt = ALG II wird angerechnet
Juli ALG II aber Juli kein Lohn/Gehalt = ALG II wird nicht angerechnet

Das Zuflussprinzip sollte auch das Jobcenter kennen. Doch anscheinend geht man lieber auf Dummfang. Die Erwerbslosenhilfe hat sich nun eingeschaltet und den Gesetzestext zugesandt. Zudem machten die Aktivisten auf den Ratgeber-Artikel Lohn und ALG II aufmerksam. Viele Menschen sind uninformiert und glauben alles, wenn es von einer Behörde zugesandt wurde. Daher der Rat immer alles prüfen oder prüfen lassen. Hilfe bieten unabhängige Beratungsstellen, das Hartz IV Forum oder auch Rechtsanwälte. Luise Müller, Suhl

Bild: Photographee.eu – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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