Jobcenter: 5,3 Milliarden Euro nur für Verwaltung

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Neuer Rekord: Verwaltungskosten der Jobcenter steigen in schwindelerregende Höhe

05.02.2014

„Mehr Verwaltung, aber weniger Arbeitsvermittlung“ – so könnte das Motto des vergangenen Jahres der 410 Jobcenter gelautet haben. 5,3 Milliarden Euro fielen 2013 als „Verwaltungskosten“ an. Das ergab eine Auswertung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Da der Bundeshaushalt aber nur 4,050 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ veranschlagt hatte, wurden kurzerhand 445 Millionen Euro umgeschichtet. Geld – das ursprünglich in die Arbeitsvermittlung fließen sollte.

Verwaltungskosten sind doppelt so hoch wie Leistung zur Eingliederung
Die deutschen Jobcenter haben im vergangenen Jahr einen bedenklichen Rekord aufgestellt: Die Höhe der Verwaltungskosten erreichte 2013 eine schwindelerregende Höhe. Satte 5,3 Milliarden Euro flossen dem BIAJ zufolge allein die Verwaltung. 445 Millionen Euro wurden dafür aus dem Haushaltstitel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" – darunter fallen auch „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" – in den Haushaltstitel „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (nur der Bundesanteil) umgeschichtet.

Angaben des BIAJ zufolge wurden statt der im Bundeshaushalt vorgesehenen 4,050 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) rund 4,495 Milliarden Euro ausgegeben. Zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteils (15,2 Prozent) in Höhe von etwa 0,8 Milliarden Euro ergeben sich den Bremer Experten zufolge rechnerisch rund 5,3 Milliarden Euro Verwaltungskosten. „Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten ‘Hartz IV-Jahr’", sagte Paul M. Schröder vom BIAJ gegenüber der „Leipziger Internetzeitung“. „Eine differenzierte, öffentlich zugängliche differenzierte Darstellung der Entwicklung dieser Ausgaben (dieses sogenannten Teilbudgets des „Gesamtbudgets“ im Sinne des § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II) fehlt bisher."

Mittlerweile wird mehr als doppelt so viel Geld für die Verwaltung der Jobcenter als für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" aufgewendet. Letztere liegen bei gerade einmal 2,5 Milliarden Euro. (ag)

Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de

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