Jeder Fünfte leidet unter Armut

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Mehr als 16 Millionen Deutsche sind von Armut betroffen

17.12.2014

16,2 Millionen Deutsche sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ergab eine Auswertung im Rahmen der Erhebung „Leben in Europa" (EU-SILC), wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Demnach ist jeder Fünfte (20,3 Prozent der Bevölkerung) hierzulande armutsgefährdet.

Deutschland schneidet bei der Armutsgefährdung besser ab als die übrige EU
Der Erhebung zufolge ist der Wert seit dem Jahr 2008 annähernd konstant geblieben. Innerhalb der gesamten Europäischen Union (EU) ist der Anteil der armen oder ausgegrenzten Menschen mit 24,5 Prozent jedoch deutlich höher als in Deutschland. Laut EU-Definition der Indikatoren für die Bundesrepublik waren im Jahr 2013 16,1 Prozent der Bevölkerung hierzulande von Armut bedroht, 5,4 Prozent der Menschen von erheblicher materieller Entbehrung betroffenen und 9,9 Prozent lebte in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Sind eines oder mehrere Kriterien erfüllt, gilt eine Person als arm.

Innerhalb der EU war vor allem der Anteil der „materiell erheblich deprivierten Personen" mit 9,6 Prozent deutlich höher als in Deutschland. Armutsgefährdet waren 16,7 Prozent und 10,7 Prozent der EU-Bevölkerung lebte in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Um die Armutsgefährdung zu ermitteln, berechneten die Statistiker den Medianwert des Einkommens. Als armutsgefährdet gilt eine Person, wenn ihr 60 Prozent oder weniger des Medianwerts zur Verfügung stehen. Der Median ist dabei das Einkommen, das die Bevölkerung genau zwei Hälften teilt: die eine Hälfte der Menschen verfügt über mehr, die andere über weniger Einkommen.

Armut oder soziale Ausgrenzung besteht, wenn eines oder mehrere der Kriterien laut EU-Definition erfüllt sind
Per EU-Definition liegt eine erhebliche materielle Entbehrung vor, wenn vier oder mehr der insgesamt neun Kriterien, wie etwa finanzielle Probleme, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig bezahlen oder die Unterkunft angemessen beheizen zu können, nach Selbsteinschätzung erfüllt sind. Für die Statistiker gilt beispielsweise die Unfähigkeit, sich eine Waschmaschine oder ein Auto leisten zu können, als Indiz für ein entbehrungsreiches Leben.

Eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung liegt laut EU-Definition vor, wenn die tatsächliche Erwerbsbeteiligung aller Personen im Haushalt zwischen 18 und 59 Jahren zusammen weniger als 20 Prozent der potentiellen Erwerbsbeteiligung ausmacht. Das wäre beispielsweise bei zwei Erwerbsfähigen in der genannten Altersgruppe in einem Haushalt der Fall, sofern diese von insgesamt 24 möglichen Erwerbsmonaten gemeinsam weniger als 4,8 Erwerbsmonate (20 Prozent von 24 Erwerbsmonaten) erreichen.

Laut der EU-Definition für EU-SILC sind Armut oder soziale Ausgrenzung gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung", „erhebliche materielle Entbehrung" und „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung" erfüllt sind. (ag)

Bild: angieconscious / pixelio.de

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