Insolvenz: Durch Reform schneller Schuldenfrei

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Insolvenzverfahren: Nach drei Jahren Schuldenfrei
Tausende müssen jedes Jahr in die Privatinsolvenz gehen, weil die angehäuften Schulden nicht mehr zu begleichen sind. Ab dem ersten Juli 2014 wird es eine Reform bei den privaten Insolvenzen geben. Wir zeigen, ob die Reform dazu geeignet ist, wieder schneller Schuldenfrei zu leben.

Um eine Insolvenz zu beantragen muss ein ein entsprechender Antrag beim Insolvenzrichter gestellt werden. Bislang dauerte das Verfahren sechs Jahre. Mit Umsetzung der Reform soll die Zeit der Insolvenz schneller abgetragen sein. Doch Verbraucherschützer melden Zweifel an, ob die Reform tatsächlich wirkt.

Statt sechs nur noch drei Jahre Insolvenzzeit?
Der Gesetzgeber will, dass Verschuldete schnell von ihrem Schuldenberg runter kommen. Ab dem 1. Juli 2014 soll dieser Berg schon nach 3 statt 6 Jahren abgetragen sein. Danach sollen die Schuldner wieder die Möglichkeit haben, einen Neustart zu beginnen. Doch Verbraucherschützer sagen eindeutig: „Nur die wenigstens Schuldner können nach drei Jahren Schuldenfrei sein“. Die meisten Betroffenen müssen weiterhin sechs lange Jahre in Armut leben, bis sie von den Schulden frei gesprochen sind. Daher sind die Verbraucherschützer alles andere als erfreut: „Die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre ist nicht realistisch, so wie es jetzt geregelt ist. Hier muss nachgebessert werden“, kritisiert Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Reform bringt nicht so viel, wie man sich hätte wünschen können“, beschwert sich auch Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Für wen gilt die 3-Jahres-Frist
Können Schuldner innerhalb von drei Jahren 35 Prozent ihrer Schulden zurück zahlen und die Kosten für das Verfahren tragen, können sie sich von der Restschuld befreien lassen. Doch das schafft kaum ein Schuldner, mahnen die Verbraucherschützer. Nach deren Erfahrungen betrifft die Neuregelung gerade einmal 5 bis 10 Prozent der Schuldner. Zudem sind die Verfahrenskosten nicht gerade gering. Aus 35 wird dann schnell 65 Prozent.

Ausweg 5-Jahresfrist
Trotzdem können Betroffene bereits nach fünf Jahren Schuldenfrei sein. Das ist der Fall, wenn Schuldner den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten im Zeitraum von 5 Jahren bezahlen können. Das sind je nach Region etwa 1500 bis 2000 Euro. Das schaffen aber nur 35 Prozent.

Neu ist auch das sogenannte Insolvenzplanverfahren. In diesem werden Details zur Entschuldung (Höhe und Zeitraum) individuell festgelegt. Dadurch können Restschulden schneller erlassen werden. Doch die Sache hat einen Haken: Die Quote muss höher liegen, als im Regelverfahren und der Schuldner muss auch die Verfahrenskosten zahlen. Dieses Verfahren ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Freunde oder Bekannte Geld zur Verfügung stellen. Wenn alles gut läuft, kann das Insolvenzverfahren schon nach ein paar Monaten für beendet erklärt werden.

Ein weiterer Vorteil der Reform ist der Schutz der Einlagen von Mietern, die ihre Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft mieten. Bislang mussten die Betroffenen fürchten aus ihren Wohnungen geschmissen zu werden, weil die Einlagen gepfändet werden konnten. Vor der Reform war nur die Mietsicherheit geschützt. Doch der Einlagenschutz gilt nur bis zu einer Summe von 2000 Euro.

Um Hilfe bei der Bewältigung der Schulden zu bekommen, kann eine Schuldnerberatungsstelle der Diakonie oder Verbraucherschutzzentralen helfen. Vorsicht ist jedoch bei privaten Anbietern geraten, da diese ebenfalls hohe Gebühren verlangen könnten. (sb)

Bild: GG-Berlin / pixelio.de

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