Initiative linke SPD: Keine Hartz IV-Sanktionen

Lesedauer 2 Minuten

Initiative linker SozialdemokratenInnen in der SPD: Gegen Sanktionen im SGB II (Hartz IV)

07.05.2012

Am Donnerstag 26. April fand eine Abstimmung im Bundestag zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE statt, der die sofortige Aussetzung von Sanktionen im Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) vorsah. Der Antrag wurde durch die Fraktionen der CDU und FDP abgelehnt, die gesammelte SPD-Fraktion sowie die Fraktion von BÜNDNIS 90/Grüne enthielten sich der Stimme, mit rühmlicher Ausnahme des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (Grüne).

Ich habe daraufhin mehrere Abgeordnete der SPD dazu aufgefordert, dieses Abstimmungsverhalten zu erklären, mir sind nicht wenige Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit vergleichbaren Anfragen an „ihre“ Abgeordneten gefolgt. Inzwischen erreichen mich erste enttäuschende bis empörende Antworten.

Darin werden die Sanktionen zumindest in Teilen legitimiert, größtenteils werden jedoch untaugliche Ablenkungsmanöver gefahren. Mein Hinweis auf Menschen- und Grundgesetzverletzungen wird entweder negiert oder schlichtweg ignoriert. Abgestellt wird lieber auf jahrelange Argumentationslinien: "Verfahren müssten verbessert und die Vermittlung in den Arbeitsmarkt optimiert werden…usw." Dabei fehlt jedoch durchgängig die Antwort darauf, wohin denn Arbeitslose vermittelt werden sollen, wenn der „Markt“ keine erwerbssichernde und menschenwürdige Arbeit bietet. Selbst ausgewiesene Juristen (die finden sich in der Politik bekanntlich zuhauf) versteigen sich dazu, meine deutliche Verurteilung der Sanktionen als menschenrechts- und grundgesetzwidrige Willkür als „unbegründet“ zu bezeichnen. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht noch kein entsprechendes Urteil gesprochen.

Ich lasse das hier so stehen, die Leserinnen und Leser mögen sich ihr eigenes Urteil bilden, idealerweise bevor sie ein wenig tiefer in die Materie eingedrungen sind. Ich verweise an dieser Stelle nur darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach die Festsetzung des Existenzminimums (Regelsatz) gem. SGB II/SGB XII als nicht grundgesetzkonform kritisiert hat, in den letzten Tagen kam noch einmal das Landessozialgericht Berlin zu einer gleichlautenden Entscheidung.

Im Mittelpunkt dabei stehen die Gebote der Unantastbarkeit der menschlichen Würde (Artikel 1 GG), des daraus wie aus den international anerkannten und verbindlichen Menschenrechten abgeleiteten Rechts auf ein kulturelles Existenzminimum und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Wenn aber die Hartz IV Regelsätze schon diese universellen Rechte nicht garantieren, wie können dann Sanktionen – und das sind ja dann noch weitere, dramatische Absenkungen der Transferleistungen – noch in irgendeiner Weise legitimiert und mit dem Recht vereinbart werden!? Das geht schlichtweg nicht! Und es stellt sich die drängende Frage – und das sollten die Mandatsträger als Mitglieder gesetzgebender Organe genauestens beobachten und berücksichtigen: Wie werden diese Gesetze in den Behörden und Verwaltungen umgesetzt, was machen die beauftragten Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes daraus.

Im Zuge der tagesaktuellen Diskussion kursieren Gerüchte, dass über die Städte- und Gemeindetage Kennziffern für ein „Benchmarking“ (zu deutsch: Wettbewerb, Wettlauf) der Jobcenter formuliert wurden. Darunter befände sich auch das Kriterium „Sanktionen“.

Wie mir im Rahmen meiner Recherche heute noch bekannt wurde, sollen sogar von einzelnen Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit konkrete Zielvereinbarungen zu den Sanktionen vereinbart worden sein. Ich kann (das sage ich für potentielle Kläger gegen mich hier laut und deutlich) diese Behauptungen nicht belegen, ich schreibe hier bewusst im Konjunktiv!

Aber ich verfolge mit diesem Beitrag ein Ziel:
Ich bitte die Leserinnen und Leser mir beim Aufspüren von Dokumenten wie o.g. Zielvereinbarungen, Dienstanweisungen, eben bei der Dokumentation dieser rechtswidrigen und menschenverachtenden Praxis zu helfen. Wir müssen dieses Unrecht an den Pranger stellen. Oder ganz einfach: Ich bitte darum, die Menschenwürde zu verteidigen! (Norbert Wiersbin, Initiative linker SozialdemokratenInnen in der SPD)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...