Immer mehr Väter beantragen das Elterngeld

Lesedauer 2 Minuten

Elterngeld

Das neue Elterngeld wird zunehmend auch von Vätern in Anspruch genommen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben seit Umsetzung des neuen Elterngeldes auch Väter zunehmend das Elterngeld in Anspruch genommen. So seien seit Januar bis März 2007 1330 Anträge von Vätern genehmigt worden. Das bedeutet, dass rund 7 Prozent der Antragsteller Männlich sind. Der Antteil beim alten Erziehungsgeld lag deutlich darunter. So waren beim Erziehungsgeld nur 3,5 Prozent der Antragsteller, Väter. 30 Prozent der Väter, die von Januar bis März das Elterngeld beantragt hatten, nahmen es für zwölf Monate in Anspruch. Etwa die Hälfte der Väter (47 Prozent) erhielt das Elterngeld für zwei Monate. Dazu muss jedoch berichtet werden, dass durch das neue Elterngeld der Bezugkreis deutlich größer geworden ist. Auch der Wandel in der Gesellschaft muss dazu berechnet werden. Im Zuge der Emanzipation der Frauen übernehmen immer mehr Männer auch Verantwortung für die Erziehung der Kinder.

Bis zu 14 Monate können Mütter oder Väter, die für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzen, 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten. Die Höchstgrenze der Bemessung der Zahlung liegt bei 1800 Euro netto. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen. Deshalb spricht man auch von einer Lohnersatzleistung oder Lohnfortzahlung. Erwerblose erhalten jedoch nur 300 Euro minimum. Das Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Dieses beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro zusätzlich monatlich. Sind zwei Eltern für die Betreuung des Kindes vorhanden, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen, zwei zusätzliche Monate stehen dem anderen Elternteil des Kindes zu, wenn für zwei Monate zu Gunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbseinkommen ganz oder teilweise verzichtet wird. Acht Wochen Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss werden jedoch auf zwei Monate der Elterngeldleistung für die Mutter angerechnet, da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen. Der Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert sich also durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht.

Insgesamt erhalten zur Zeit 60.000 Familien das neue Elterngeld. Das Statistische Bundesamt rechnet jedoch mit einem weiteren Anstieg der Elterngeld- Bezieher/innen, da das Elterngeld auf bis zu drei Monate rückwirkend ausbezahlt wird und die Zahl der Geburten doppelt so hoch war. (Gr, 16.05.07)

Wieviel Elterngeld steht einem zu?

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...