Immer mehr Selbständige rutschen in Hartz IV

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Immer weniger sind gegen Arbeitslosigkeit versichert

07.07.2015

Immer weniger Selbständige sind gegen Arbeitslosigkeit durch das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a SGB III) versichert. Dies ergibt sich aus der Antwort des BMAS auf eine Anfrage von Brigitte Pothmer (MdB/Bündnis 90/Die Grünen). Waren im Jahr 2010 noch rund 260.000 Selbständige im Versichertenbestand, betrug die Zahl Anfang 2015 noch nicht einmal 100.000 Versicherte.

Als Grund für diesen Einbruch der Versichertenzahlen bei den Selbständigen werden die gestiegenen Beitragssätze vermutet. Bis Ende 2010 wurden die Beiträge auf der Grundlage von 25 % der monatlichen Bezugsgröße bemessen. In den nächsten Jahrenwurde der Prozentsatz jedoch auf 50 % (2011) bzw. 100 % (2012) der monatlichen Bezugsgröße angehoben. Der „Beitrag West" stieg in der Zeit von 2010 bis 2015 immerhin von 17,89 EUR auf 85,05 EUR. In der sog. Startphase, also den ersten beiden Jahren der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, muss allerdings nur der hälftige Beitrag gezahlt werden.

Als Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik fordert Frau Pothmer eine Senkung der Beiträge. Auch müsse Existenzgründern eine Antragstellung auch nach 3 Monaten noch möglich sein und die Bemessung des Arbeitslosengeldes im Anschluss an die Selbständigkeit überprüft werden. (pm)

Bild: Nomad_Soul – fotolia

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