Immer mehr Hartz IV-Bezieher zwangsverrentet

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Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern, um Arbeitslosenstatistik zu schönen?

01.12.2014

Die Zahl der Zwangsverrentungen von Hartz IV-Beziehern hat sich seit 2008 verdreifacht. Dabei müssen die Betroffenen häufig deutliche Abschläge ihrer Rente in Kauf nehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) scheint das weniger zu stören und freut sich über die geschönten Arbeitslosenstatistiken, aus die Hartz IV herausfallen, sobald in Rente gehen. Gewerkschaften, Sozialverbände und die Linkspartei fordern dagegen die Abschaffung der Zwangsverrentung.

Gewerkschaftemn, Sozialverbände und die Linke fordern die Abschaffung der Zwangsverrentung
In den vergangenen Jahren sind immer mehr Hartz IV-Bezieher vorzeitig in Rente gegangen. Während im Juli 2008 knapp 800 ehemalige Sozialleistungsbezieher schon mit 63 in Rente gingen, waren das im Juli dieses Jahres fast 2.700 mehr, wie die Online-Ausgabe der Zeitung „Die Welt“ berichtet. Anhand dieser Zahlen lässt sich jedoch nicht erkennen, ob die Betroffenen freiwillig oder gezwungenermaßen vorzeitig ihre Rente beantragten.

Das Jobcenter kann Hartz IV-Bezieher dazu auffordern, bereits vor regulärem Einsetzen der Altersrente in Rente zu gehen. Häufig hat das deutliche Abschläge der Rente zur Folge, so dass die Betroffen nicht selten ergänzend auf Sozialhilfe und ab dem 65. Lebensjahr auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Die Linke, der DGB, der Paritätische Wohlfahrsverband sowie viele andere Sozialverbände und Gewerkschaften fordern deshalb dringend die Abschaffung der Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern.

Die SPD würde die 2008 eingeführte Regelung zumindest gern entschärfen. „Wir sind in der Koalition auf der Suche nach einem guten Weg", erklärte die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Katja Mast gegenüber der Zeitung. „Grundsätzlich finden wir in der SPD, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht durch Abschläge bestraft werden sollen, wenn sie aus Arbeitslosigkeit in die Rente gehen."

Zwangverrentung hat häufig deutliche Abschläge der Rente zur Folge
Für die betroffenen Hartz IV-Bezieher hat eine vorzeitige Rente Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat zur Folge. Beginnt die Rente bereits mit 63 Jahren betragen die Einbußen derzeit 8,1 Prozent. Bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 würden die Abschläge maximal auf 14,4 Prozent bei einem um vier Jahre verfrühten Renteneintritt steigen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass viele zwangsrverrentete ehemalige Hartz IV-Bezieher zum Sozialfall werden könnten. Die Grundsicherung im Alter steht Hilfebedürftigen erst ab 65 Jahre zu. Davor greift die Sozialhilfe, an die jedoch härtere Bedingungen als an Hartz IV geknüpft sind. So müssten die Betroffenen zunächst bis zu 7.600 Euro an eigenem Vermögen aufbrauchen, bevor die Sozialhilfe greifen würde, so der Sozialverband gegenüber der Zeitung. Zudem gilt der sogenannte „Unterhaltsrückgriff“, der besagt, dass Kinder für ihre hilfebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Bei Hartz IV gibt es dagegen eine solche Regelung nicht.

Arbeitslosenstatistik scheint wichtig zu sein als die Situation der betroffenen Hartz IV-Bezieher
Aufgrund der deutlichen Zunahme der zwangsverrenteten Hartz IV-Bezieher liegt der Verdacht nahe, dass die Interessen der Betroffenen weniger im Vordergrund stehen, wenn die Jobcenter diese vorzeitig in Rente drängen. „Ganz offenkundig ist es ein wesentliches Anliegen des Bundesgesetzgebers, Kosten zu vermeiden oder auf andere Leistungsträger zu verschieben", so der Paritätische Wohlfahrtsverband gegenüber dem Blatt.

Der DGB sprach in einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung von einem „arbeitsmarktpolitischen Fehlanreiz" durch diese Regelung, so dass ältere Erwerbslose, die nur noch wenige Jahre von ihrer regulären Rente entfernt sind, möglicherweise weniger intensiv von der Jobcentern betreut werden. Zudem werde die Arbeitslosenstatistik durch die Zwangsverrentung geschönt, so der DGB.

Auf Antrag der Linken-Fraktion ist die „Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB-II-Leistungsberechtigten“ am heutigen Mittag Thema einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses. (ag)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

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