Hartz IV: Zu wenig Hilfe für Schwangere

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Die Diakonie Gemeinschaft kritisiert Hartz IV Änderungen für schwangere Jugendliche in einer neuerlichen Presseerklärung. So haben knapp 3000 schwangere Frauen zwischen 18 und 25 Jahren in den diakonischen Beratungsstelle aufgesucht und um Hilfe gebeten. So sind die Betroffenen oft schwerwiegenden Situationen, die sie ohne Hilfe nicht bewältigen können.

Karlsruhe (epd). Knapp 3.000 schwangere Frauen zwischen 18 und 25 Jahren haben im Jahr 2005 diakonische Beratungsstellen in Baden aufgesucht. Immer mehr junge Schwangere seien nach den Änderungen bei den Hartz IV-Gesetzen verunsichert. Viele Arbeitsämter gewährten nur noch Sozialleistungen, wenn sie die Vermögenslage der Eltern der Betroffenen kennen und schwerwiegende Gründe für einen Auszug aus dem Elternhaus vorhanden seien, berichteten Fachleute und Betroffene in Karlsruhe.

"Das Einkommen der Eltern heranzuziehen ist rechtswidrig", sagte die badische Diakonieexpertin Ingrid Reutemann. Man werde gezwungen die eigene Herkunftsfamilie möglichst negativ darzustellen, um einen Auszugsgrund geltend machen zu können, beschrieb die Fachfrau die Situation der Betroffenen. Die Diakonie fordert deshalb, im Hartz IV-Änderungsgesetz festzuschreiben, dass allein die Tatsache der Familiengründung ein Auszugsgrund sein kann.

"Ich sehe meine Glaubwürdigkeit als Beraterin in Frage gestellt", empörte sich auch eine Konfliktberaterin der Diakonie im Landkreis Karlsruhe. Gerade hatte sie einer jungen Mutter zugesichert, dass sie von zu hause ausziehen könnte und staatlich unterstützt würde. Denn das Schwangeren- und Familiengesetz sehe vor, dass das Einkommen der Eltern bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes nicht herangezogen wird und die Mutter Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Die Agentur für Arbeit allerdings hatte die junge Mutter ans Landratsamt verwiesen und will die Vermögensverhältnisse überprüfen. Dann müsste die junge Frau gegenüber dem Landratsamt begründen, warum sie bei den Eltern aus- und mit dem Vater des erwarteten Kindes zusammen ziehen will. Doch nur wenn die elterliche Wohnung untragbar sei oder die Tochter "zu hause geschlagen" werde, sei das ein Grund, auszuziehen. "Das ist für die jungen Leute ein unmöglicher Spießrutenlauf", kritisierte Reutemann

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