Hartz IV: Wußte die Arge von der Videoüberwachung?

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Hartz IV: Enger Partner der ARGE Bochum setzt Video-Überwachung ein
Soziale Liste und Hartz IV Beratungsstelle kritisiert “skandalöse Zustände beim Institut Vogel”

In Bochum wurde eine Datenschutz- Skandal bei einem privaten Träger offenkundig. Ein privater Träger, der eng mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Bochum zusammen arbeitet, setzt Überwachungskameras ein. Die Stadtverwaltung und ARGE haben auf eine Anfrage der Sozialen Liste geantwortet, in der es darum geht, dass die Firma „Vogel, Institut für Berufliche Bildung KG“ in ihren Schulungsräumen für Hartz IV Betroffene Videokameras zur Überwachung auch während des Unterrichtes einsetzt.

Durch Maßnahme in Bochum sollen die ALG II Betroffenen „ausgelagert” und von drei Trägern „intensiv betreut” werden – der Löwenanteil vom "Institut Vogel". Betroffen sind davon insgesamt mehr als 2100 Menschen. Seit Beginn der Maßnahme sind etwa zwei Prozent der Betroffenen durch Aufnahme von Erwerbstätigkeit nicht mehr im Hartz IV-Bezug. Ob wegen oder trotz dieser Maßnahme sei dahingestellt, jedenfalls ist das weniger als in anderen Projekten üblich und auch weniger als wenn man die Leute ganz in Ruhe gelassen hätte. Die Unabhängigen Sozialberatung Bochum kritisiert zudem, dass das Institut sich durch "eine Reihe menschlicher, fachlicher und rechtlicher Unzulänglichkeiten" schon länger Kritikwürdig gemacht hätte. Daran ändert auch nichts, dass – wie bei den 1-Euro-Jobs – Einzelne das positiv empfinden mögen. Die Unabhängigen Sozialberatung Bochum hatte bereits im Dezember 2008 darauf hingewiesen.

Das Unternehmen Vogel ist im Zuge der sog. Hartz IV Gesetze zu einem der größten profitorientierten Bildungsträger in Bochum geworden. Die Firma arbeitet eng mit der ARGE Bochum zusammen, die ihr mehrere hundert TeilnehmerInnen jährlich finanziert. In der Stellungnahme der ARGE und der Stadtverwaltung wird die Videoüberwachung bei Vogel als Einzelfall beschrieben. Die Überwachungsmaßnahme sei nicht mit der ARGE abgestimmt worden.

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bochum, Reinhold Karn, schreibt in einer Stellungnahme: “Dass für die im Institut durchgeführte Videobeobachtung keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, bedeutet nicht zwingend, dass die Videobeobachtung unzulässig ist.” Er rechtfertigt solche Maßnahmen mit dem Interesse von Firmen wie Vogel, sich z.B. vor Diebstahl zu schützen: “Daher ist in diesem Fall zu prüfen, ob in den Räumen des Instituts Gefahren für Rechtsgüter des Inhabers vorliegen, die sinnvollerweise durch eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung abgewendet werden können. Aus Sicht der Sozialen Liste Bochum handelt es sich dagen bei der Videoüberwachung von Schulungsräumen während des Unterrichts “um eine skandalöse, menschenverachtende Maßnahme, die an Orwells Visionen aus ‘1984′ vom Überwachungsstaat erinnert.” Die Soziale Liste verurteilt, “dass hier eine ohnehin schon gesellschaftlich stigmatisierte Gruppe unter Generalverdacht gestellt wird.”

Günter Gleising, Ratssprecher der Sozialen Liste Bochum, „sieht sowohl die Stadt, als auch die ARGE in der Pflicht die Teilnehmer/innen vor den ungesetzlichen Übergriffen der Videoüberwachung zu schützen.“ Notwendig sei eine Überprüfung der Vorfälle und die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem oben genannten Institut. Die Soziale Liste habe die Anfrage an die Datenschutzbeauftragten des Landes und des Bundes übersandt. Die Soziale Liste fordert die Justizbehörden auf, “die Vorgänge beim Institut Vogel einer strafrechtlichen Würdigung zu unterziehen.” (Soziale Liste, Unabhängige Sozialberatung Bochum, 29.04.2009)

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