Hartz IV: Widerspruch Kostensenkung der Wohnung

Lesedauer 3 Minuten

Was tun, wenn die eigene Wohnung in Gefahr ist und der sog "Blaue Brief" zugesandt wird. Dann heißt es, sich genaustens beraten zu lassen und aktiv zu werden. Denn oft ist es möglich, auch wenn man ALG II Bezieher/in ist, sich zu wehren. Der DGB hat einen Musterbrief erstellt, damit es den Betroffenen leichter fällt, sich zu wehren. Sie sollten sich aber unbedingt beraten lassen. Beratungsstellen und Fachanwälte finden sie hier

Kürzung der tatsächlichen Unterkunftskosten
– Beispiel-Textbausteine für Widersprüche –

Die Textbausteine sind als Anregung zu verstehen. Unzutreffende Teile müssen gestrichen werden, andere Aspekte des Einzelfalls gegebenenfalls noch ergänzt werden!

Den Widerspruch kann der Antragsteller – also die Person, die den Antrag auf ALG II gestellt hat – einlegen. Er gilt als „Vertreter“ der Bedarfsgemeinschaft. Oder aber es unterschreiben alle Personen, die von dem Kürzungsbescheid benachteiligt sind (Eltern auch für ihre Kinder).

Wichtig: Vergessen Sie nicht den letzten Satz, der für alle Textbausteine gilt und ganz unten steht.

Absender:
Name ………………………………………………..
Straße ……………………………………………….
PLZ/Ort ……………………………………………..
Kunden-Nummer und/oder Nummer der Bedarfsgemeinschaft: ………………………………………………………….

An [das Amt, bei dem Sie Widerspruch einlegen müssen, ist in ihrem Bescheid angegeben]
………………………………………………….
………………………………………………….
………………………………………………….
………………………………………………….
………………………..[Ort], den ………………………[Datum]

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom …………………………………………………

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gegen Ihren Bescheid über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom ………………………………, mir zugegangen am ………………………………,

lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:

Fehlende Einzelfallprüfung
Sie haben bei der Prüfung meiner/unserer Unterkunftskosten die Besonderheit meines/unseres Falls nicht berücksichtigt. Die Unterkunftskosten sind durch meine / unsere persönlichen Verhältnisse bedingt und gerechtfertigt. Ich bin gehbehindert und auf Gehhilfen und phasenweise sogar auf einen Rollstuhl angewiesen [Belege beifügen]. Dadurch ergibt sich ein Bedarf an einer größeren Wohnungsfläche und entsprechend höhere Unterkunftskosten.

oder

Sie haben bei der Prüfung meiner/unserer Heizkosten die Besonderheit meines/unseres Falls nicht berücksichtigt. Die Heizkosten sind durch den baulichen Zustand der Wohnung bedingt und gerechtfertigt. Die Wohnung hat viele Außenwände und ist schlecht isoliert. Die Fenster haben nur Einfachverglasung. Daher sind die Heizkosten in meinem / unserem Fall als angemessen anzusehen.

[Weitere Gründe für einen besonderen Bedarf können z.B. sein: Schwangerschaft, Behinderung, notwendiges Arbeitszimmer bei selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit.]

Nur zu viele Quadratmeter oder zu hoher Quadratmeterpreis
Im oben genannten Bescheid begründen Sie die Kürzung der Unterkunftskosten damit, dass meine/unsere Wohnung zu groß sei [oder der Mietpreis pro Quadratmeter zu teuer sei]. Dies ist rechtswidrig. Laut Gesetz (§ 22 Abs. 1 SGB II) sind die Aufwendungen für die Unterkunft, also die Kosten insgesamt, entscheidend. Die einzelnen Faktoren „Wohnfläche“ und „Quadratmeterpreis“ sind jeweils für sich alleine betrachtet für die Prüfung der Angemessenheit unerheblich. Im Ergebnis liegt meine Miete unter dem Produkt aus „angemessene Wohnungsgröße“ multipliziert mit dem „angemessenen Quadratmeterpreis“ und ist daher als angemessen anzusehen.

Kostensenkung nicht zumutbar
Unabhängig von der Frage, ob meine Unterkunftskosten als angemessen anzusehen sind, kann mir ein Umzug in eine billigere Wohnung nicht zugemutet werden. Ich bin alleinerziehend. Meine vierjährige Tochter besucht z.Z. die nahegelegene Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in der Musterstraße. Meine Eltern, die in der Nähe wohnen, betreuen nachmittags bei Bedarf meine Tochter. Bei einem Umzug würden diese Möglichkeiten der Kinderbetreuung wegfallen. Dadurch würde mir meine Arbeitsuche und insbesondere die Aufnahme einer Arbeit wesentlich erschwert.
Ich kann meine Unterkunftskosten auch nicht durch Untervermietung senken, da dafür kein Zimmer vorhanden ist [oder mein Vermieter dem nicht zustimmt / dies in meinem Mietvertrag ausgeschlossen ist]

[Weitere Gründe dafür, dass ein Umzug nicht zumutbar ist, können z.B. sein: Pflege von Angehörigen in der Nachbarschaft, Schulwechsel eines Kindes würde erzwungen, in Aussicht stehende Arbeitsaufnahme / Beendigung Leistungsbezug, eine ältere Person lebt im Haushalt…]

Kostensenkung nicht möglich
Es ist uns nicht möglich, unsere Unterkunftskosten zu senken. Eine Untervermietung ist nicht möglich. Eine billigere Wohnung können wir – zwei Erwachsene und vier Kinder! – hier am Ort nicht bekommen.
Unsere jetzige Wohnung haben wir vor einem Jahr nach sehr langer Suche bezogen. Schon damals war es nahezu unmöglich, überhaupt irgendeine (!) Wohnung zu finden. Immer wieder wurde uns gesagt, dass eine so große Familie mit vier Kindern nicht ins Haus passe und nicht erwünscht sei.
An der Schwierigkeit für kinderreiche Familien, eine Wohnung zu finden, hat sich bis heute nichts geändert. Auf Ihre Aufforderung hin, haben wir uns intensiv um eine billigere Wohnung bemüht (eine Auflistung der Bemühungen liegt bei). Unser Bemühen hatte aber keinen Erfolg. Auch wurde uns bis heute vom Träger der Grundsicherung für Arbeitslose keine geeignete Wohnung angeboten, die unserem Bedarf entspricht.

[Weitere Gründe, warum eine Kostensenkung / ein Umzug nicht möglich sind, können sein: Behinderung, Schwangerschaft, Krankheit (Attest).
Oder auch, wenn die angemessenen Mietobergrenzen insgesamt rechtswidrig zu niedrig festgesetzt wurde, also zu diesen Preisen gar keine Wohnungen frei verfügbar sind.
Bei „unangemessenen“ Betriebskosten / kalten Nebenkosten sollten Sie vorbringen, dass Sie diese nicht beeinflussen und nicht senken können (etwa wenn eine Wohnung nur mit einem Auto-Stellplatz vermietet wurde oder die Betriebskosten zwingend im Mietvertrag vorgesehen sind.)]

Wichtig: Schlussteil für alle Textbausteine

Ich / wir beantrage(n) den oben genannten Bescheid aufzuheben und mir / uns die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………[Datum] …………………………………[Unterschrift]

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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