Hartz IV: Weniger Warmwasser-Zuschuss für Kinder

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Hartz IV Logik: Kinder dürfen weniger duschen als Erwachsene

23.09.2011

Die Berechnungsgrundlage für Hartz IV ist in fast allen Teilen absurd. Warum Kinder beispielsweise weniger Regelleistungen erhalten, als Erwachsene, konnte die Bundesregierung bis heute nicht eindeutig erklären. Im Gegenteil, sie behauptet die Leistungen wären nach ihren Berechnungen sogar zu hoch. Wie weit diese Absurdität reicht, wird anhand der altersgestaffelten Berechnung des Warmwasser-Zuschusses offensichtlich. Kinder dürfen nämlich nach der Logik des Gesetzgebers weniger warm duschen, als Erwachsene.

Seit den Hartz IV Reformen zu Beginn des Jahres rechnet die Bundesagentur für Arbeit den Warmwasser-Zuschuss mittels Durchlauferhitzer, Gastherme oder Boiler für Kinder herunter. Demnach haben Kinder einen geringeren Anspruch auf Warmwasser, als Erwachsene.

So wurde seit Anfang 2011 eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen, bei der Kinder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften einen geringeren Anspruch auf Warmwasser haben, als Erwachsene. Vor den Gesetzesänderungen war der Warmwasseranteil in Höhe von 6,47 Euro in den Regelleistungen verrechnet. Seit Jahresbeginn wurde die Warmwasserpauschale heraus gerechnet, weil sich das vorige Berechnungsmodell als zu kompliziert erwies. Denn wer bis 2011 Warmwasser statt über eine Zentralheizung via Boiler bezog, musste die Kosten selbst bestreiten. Denn die Kosten fürs Warmwasser musste über die Stromrechnung beglichen werden. Und diese Kosten müssen bekanntlich Bezieher von Hartz-IV-Leistungen selbst bezahlen.

Kinder erhalten nur einen Zuschuss von 3 Euro
Etwa 20 Prozent aller Hartz IV Haushalte sind von diesem Umstand betroffen. Bis zum Jahresbeginn sollen den betroffenen Haushalten die Mehrkosten rückwirkend durch die Leistungsträger erstattet bekommen. Auf den ersten Blick eine Verbesserung für die Betroffenen, die sich bei genauerer Hinsicht abermals als ungerecht erweist. Denn ein Single-Haushalt soll einen Pauschalbetrag von 8 Euro je Monat erhalten. Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren erhalten hingegen nur 4 Euro und Kinder bis zum 13 Lebensjahr nur 3 Euro. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit unterliegen die Berechnungen den Regelleistungen der benannten Personengruppen. Folgt man dieser Betrachtungsweise, so dürfen Kinder und Jugendliche weniger duschen, als Erwachsene.

Klagewelle erwartet
Gegenüber der Süddeutsche Zeitung betonte Harald Thomé von der Erwerbslosen-Beratungsstelle „Tacheles“, dass diese ungerechte Logik für den Energie- und Warmwasseranteil des Kinderregelsatzes „jeder empirischen Grundlage widerspricht“. Von daher gehe die Initiative davon aus, dass auf die Sozialgerichte eine erneute Klagewelle niederprasseln werde. Ob diese Berechnungslogik vor den Gerichten standhält, kann bereits jetzt angezweifelt werden. In den Behörden müssen die Sachbearbeiter nun genau auf die Geburtstage der Kinder achten, damit bloß nicht ein zu hoher Warmwasser-Anteil gezahlt wird. Die schwarz-gelbe Bundesregierung spart an allen Ecken bei den Menschen, die sowieso schon nichts haben. Nun also müssen Kinder sich auch noch das duschen oder baden verkneifen, weil ansonsten der Zuschuss nicht ausreicht. (sb)

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Bild: Paul Golla / pixelio.de

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