Hartz IV: Wechsel von der PKV in die GKV?

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Hartz IV: Wechsel von der PKV in die GKV?

05.01.2011

Hartz IV Bezieher, die in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert sind, sollen nach den Plänen einiger Politiker „zwangsweise“ in die gesetzlichen Krankenkassen umgesiedelt werden. Denn nachwievor müssen Betroffene die Deckungslücke selbst aus dem ALG II Regelsatz begleichen. Denn die Jobcenter übernehmen nur den Versichertenbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen veranschlagt haben.

Viele Betroffene wären sehr wohl glücklich darüber, wenn endlich eine Lösung gefunden würde. Die Jobcenter übernehmen nämlich nur den Betrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen verlangen. Dieser liegt derzeit bei 126 Euro im Monat. Da aber der günstigste PKV-Basistarif mindestens 260 Euro monatlich kostet, müssen die PKV-Versicherte die Differenz von 164 Euro selbst begleichen. Eine unbürokratische und schnelle Lösung wäre es, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihre Weigerungshaltung aufgeben würde und den vollen Satz des Basistarifs übernimmt. Doch eine solche Lösung treibt die gesetzlichen Krankenkassen auf die Barrikaden. Denn die Kassen sehen sich mit einer solchen Lösung benachteiligt, schließlich reduzieren auch sie bei einer eingetretenen Erwerbslosigkeit den Mitgliedsbeitrag deutlich. Würde nun die PKV den vollen Satz vom Bund finanziert bekommen, so würden auch die Kassen einen vollen Satz veranschlagen und unter Umständen sogar einklagen. Damit würde für den Bund eine Milliardensumme entstehen, die kaum mehr zu bewerkstelligen wäre.

Die andere Möglichkeit wäre eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, bei einer vorliegenden Erwerbslosigkeit den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu öffnen. Auch dieser Gedanke provoziert die Krankenkassen. Denn dann würde die GKV das Schuldenproblem der PKV lösen. Durch die Deckungslücke können viele Hartz IV Betroffenen nicht mehr ihre PKV Beiträge zahlen. Die PKV Branche beziffert die Schuldensumme des letzten Jahres mit 20 Millionen Euro. Eine Senkung des Beitrags schließt die PKV derzeit kategorisch aus.

Bundessozialgericht plant Grundsatzurteil in Sachen PKV und Hartz IV
Die Bundesregierung ist so oder so unter Zugzwang. Denn mehrere Sozialgerichte haben bereits Hartz IV-Betroffenen Recht gegeben und die Jobcenter zur Übernahme der vollen Kosten eines PKV Basistarif verurteilt. Das Bundessozialgericht wird Anfang des Jahres zudem ein Grundsatzurteil sprechen. Experten gehen davon aus, dass die obersten Sozialrichter ebenfalls zu Gunsten der Betroffenen urteilen werden. Die Begleichung der Deckungslücke für eine PKV-Krankenversicherung ist nämlich nicht im Hartz IV Regelsatz enthalten. Da den Betroffenen der Weg zurück in die GKV versperrt ist, bleibt ihnen keine andere Wahl, als den Basistarif in Anspruch zu nehmen. Rund 6000 Menschen sind von dieser unzureichenden Regelung betroffen. Zumeist sind es ehemalige Selbstständige, die aufgrund eines gescheiterten Geschäftsmodells nun Hartz IV-Leistungen beziehen. (gr)

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Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

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