Hartz IV: Warum Arbeitgeber nicht einstellen

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Hartz IV: Drei Gründe, warum Arbeitgeber keine ALG II-Empfänger einstellen

Was macht ALG II-Bezieher für Arbeitgeber so unattraktiv? Diese Frage haben wir uns gestellt und folgende Antworten gefunden:

1. Die Tatsache, dass sie ALG II-Empfänger sind.
Seit 2005 Hartz IV umgesetzt wurde und Sozialhilfe- mit Arbeitslosenhilfeempfängern zu ALG II-Empfängern "zusammengeschmissen" wurden, wird in Politik und Presse, Funk und Fernsehen, gegen die angeblich dummen und faulen ALG II-Empfänger gezetert und gewettert.

Natürlich weis jeder, der sich intensiv mit dieser Problematik beschäftigt, dass solche Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen, sondern nur der Meinungsbildung und so dem Stimmenfang von Wählern dienen sollen. Aber welcher Arbeitgeber hat Zeit, sich intensiv mit der Problematik Hartz IV zu beschäftigen – und wer will das? Keiner. Also lautet die Devise hier: vorbeugen ist besser, denn es könnte ja doch was dran sein, an den vielen schlimmen und bösen Dingen, welche die BILD, Sarazin, Westerwelle und wie sie alle heißen, über arbeitslose ALG II-Empfängerin die Welt schreien.
Besonderst perfide ist dabei die Tatsache, dass gerade solche Politiker dabei am lautesten schreien und die größten Lügen verbreiten, welche die Interessen derjenigen Arbeitgeber vertreten, welche die Arbeitslosigkeit der so angegriffenen Personen durch deren Entlassung zur Profitmaximierung zu verantworten haben.

2. Die Tatsache, dass viele ALG II-Empfänger gesetzlich daran gehindert sind, langfristige Arbeitsverhältnisse einzugehen.
Lohnsubvention durch ergänzendes ALG II hat die Arbeitgeber jahrelang gelockt und verlockt. Doch mittlerweile hat bei seriösen Arbeitgebern ein Umdenken eingesetzt, welches die Schattenseite dieser staatlichen Lohnsubvention für sie betrifft: jeder so mit ergänzendem ALG II vom Staat subventionierte Arbeitnehmer ist leider gesetzlich verpflichtet, sich trotz Job aktiv einen besser bezahlten Job zu suchen, um aus dem ALG II-Bezug raus zu kommen. Aber welcher seriöse Arbeitgeber stellt einen Arbeitnehmer ein, der sofort kündigen muss, wenn er einen besser bezahlten Job gefunden hat, den zu suchen er gesetzlich verpflichtet ist? Natürlich keiner.

3. Die Angst vor behördlicher Gängelung.
Wenn ein Arbeitgeber einen ALG II-Empfänger einstellt, treffen den Arbeitgeber damit auch Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Der Arbeitgeber muss, dazu ist er gesetzlich verpflichtet, der ARGE gegenüber Rede und Antwort stehen, was das Arbeitsverhältnis und besonders die Entlohnung des ALG II-Empfängers betrifft. Dazu gehören Kontrollanrufe des Arbeitsvermittlers beim Arbeitgeber, ob der ALG II-Empfänger sich auch arbeitswillig zeigt und das regelmäßige Ausfüllen von Einkommensbescheinigungen. Welcher Arbeitgeber will sich denn mit ARGEn rumschlagen müssen und denen gegenüber rechenschaftspflichtig sein? Natürlich keiner. (F.M., 19.03.2010)

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