Hartz IV Verschärfungen zum Teil zurück genommen

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24.06.2016

Die Bundesregierung nimmt die geplanten Verschärfungen von Hartz-IV teilweise zurück. Sozialverbände, der Kinderschutzbund und Erwerbslosen-Organisationen hatten die Änderungen zuvor scharf angegriffen.

Jetzt fehlen die Ausführungen zur Leistungskürzung bei Kindern von getrennten Eltern; der Erstentwurf sah vor, den Haupterziehern die Mittel für die Tage zu streichen, in denen das Kind beim anderen Elternteil ist.

Geplant waren auch Strafen für Hartz-IV-Abhängige, die bei einer zwangsweisen Frühverrentung keine Dokumente vorlegen, Denen sollten die Bezüge gekürzt werden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Im neuen Entwurf steht: „Diese Regelung gilt nicht bei der Beantragung von vorgezogenen Altersrenten.“

Nicht gestrichen ist die Ausdehnung von Ein-Euro-Jobs. Statt bisher 24 Monate innerhalb von fünf Jahren sollen die Betroffenen bis 36 Monate in Ein-Euro-Jobs arbeiten.

Der korrigierte Entwurf wurde vom Bundessozialministerium an die Abgeordneten des Bundestags geschickt und voraussichtlich von diesen beschlossen. (Dr. Utz Anhalt)

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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