Hartz IV Urteil auf dem zweiten Blick gut

Lesedauer < 1 Minute

Nur auf dem ersten Blick gut für die Bundesregierung: Zum jüngsten Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von Katja Kipping

09.09.2014

Das jetzt bekannt gewordene erneute Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV Regelsätzen bei den Grundsicherungen, sieht nur auf dem ersten Blick gut für die Bundesregierung aus. Ist es aber nicht. Denn die jetzigen Regelungen werden lediglich als "derzeit noch" verfassungskonform bezeichnet.

Insbesondere wird die Bundesregierung darauf verwiesen, nachzuweisen, ob Stromversorgung und Mobilität ausreichend abgesichert sind. Oder ob die Anschaffung von Kühlschrank und Waschmaschine mit den Regelsätzen durch Ansparung vom kleingerechneten Regelsatz überhaupt möglich ist. Das Urteil verpflichtet also die Bundesregierung, die tatsächliche Bedarfsdeckung wirklich nachzuweisen.

Ein weiteres Fazit ist: Urteile des Bundesverfassungsgerichts ersetzen keine politische Debatte darüber, was der Mensch braucht, um in Würde zu leben, und wie dies ermittelt werden kann. Das ist nicht formaljuristisch, sondern politisch zu klären. Und diese Debatte will DIE LINKE offensiv und öffentlich führen. (Katja Kipping, Die Linke)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...