Hartz IV: Urlaub führte vor Gericht

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Wenn Sie als Hartz IV-Leistungsbezieher ohne Genehmigung vom Jobcenter verreisen, drohen Ihnen die Streichung der Leistungen sowie eine Anzeige wegen Betrugs. So ging es einem Pärchen in der Uckermark. Die beiden verreisten, weil Sie Angehörige beerdigen mussten. Sie hatten zwar vor der Reise gefragt, trotzdem gab’s eine Anzeige.

Wenn Hartz IV-Bezieher ohne Genehmigung vom Jobcenter verreisen

Wenn Sie vom Jobcenter Geld bekommen, müssen Sie täglich für das Jobcenter erreichbar sein. Das Jobcenter geht davon aus, dass Sie täglich Ihren Briefkasten leeren. Aus dem täglichen Erreichbarkeits-Terror können Sie aber drei Wochen im Jahr entkommen – denn auch Hartz IV-Bezieher haben ein Recht auf Urlaub. Planen Hartz IV-Bezieher eine Ortsabwesenheit, müssen sie diese aber zuvor beim Jobcenter beantragen. Nur wenn der Urlaub genehmigt wird, besteht auch während der Abwesenheit Anspruch auf Sozialleistungen.

Wenn Sie ALG II bekommen, haben Sie maximal drei Wochen im Jahr, in denen Sie verreisen dürfen und noch Ihre Regelleistung bekommen. Das Jobcenter kann noch weitere drei Wochen Abwesenheit bewilligen – in dieser Zeit bekommen Sie dann allerdings keine Leistung mehr.

Heimliche Reisen werden mit Sanktionen und Anzeigen bestraft

Wer heimlich verreist, riskiert dagegen eine Anzeige wegen Betruges. So erging es einem jungen Paar in der Uckermark, das mehrmals ohne Genehmigung vom Jobcenter nach Russland reiste und in dieser Zeit Sozialleistungen bezog. Die beiden flogen auf, weil übereifrige Nachbarn die häufige Abwesenheit des Paares bemerkten und eine entsprechende Meldung an das Jobcenter machten. Anhand der Reisepässe des Paares, das vor einigen Jahren aus Russland übergesiedelt war, ließen sich die Daten der nicht genehmigten Reisen eindeutig belegen, so dass die Staatsanwaltschaft in der Folge Anklage wegen mehrfachen Betruges erhob. Über den Fall berichtet die Online-Ausgabe des „Nordkurier“.

Gerichtsverfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt

Als der Sachverhalt verhandelt wurde, erklärte die Frau, dass sie einen Monat Urlaub beim Amt beantragt hätten, was jedoch seitens der Behörde abgelehnt worden sei. „Dabei war es ein Notfall, die Mutter meines Mannes war schwer erkrankt. Wir mussten in die Heimat fahren, um Notwendiges zu klären“, erklärte die Angeklagte gegenüber der Zeitung. Zum Teil sei ihr Mann alleine nach Russland gefahren. „Später ist meine Mutter dann gestorben, wir mussten die Beerdigung organisieren“, so der Mann gegenüber der Zeitung. „Bei der Rückkehr haben wir alle Bescheide wie Atteste, Klinikbescheinigungen und die Sterbeurkunde dem Jobcenter nachgereicht.“ Das Jobcenter habe dennoch einen Rückforderungsbescheid in Höhe von 1500 Euro erlassen, von dem bereits knapp 500 Euro in Raten getilgt worden seien.

Selbst die Staatsanwältin sieht nur geringe Schuld

Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Jobcenters bestätigte die Aussagen des Paares. Dennoch müssten solche Reisen laut Gesetzgeber vom Jobcenter genehmigt werden. Deshalb sei auch die Anzeige wegen Betruges erfolgt. Am Ende der Verhandlung stimmte die Staatsanwältin zu, das Verfahren gegen das Paar wegen geringer Schuld gegen 150 Euro Geldauflage einzustellen.

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