Hartz IV: Untätigkeitsklage gegen Arge

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Ein Landratsamt hat 46 Wochen und in einem weiteren Fall über 27 Wochen über ein Wohngeldantrag nicht beschieden. Eine Frau, die von Hartz 4 lebt, kämpft gegen die Untätigkeit der Ämter! Weil die Anträge nicht entschieden worden sind, ist die Frau in den finanziellen Ruin gestürzt worden:

Mit großem Interesse las ich die Stellungnahmen von Mitbetroffenen auf der Internetseite durch. Ich teile deren Schicksal, denn ich beziehe SGB-II und Wohngeld.

Zu meiner Person: ich bin gelernte Personalfachkauffrau (IHK), während meiner Referendarzeit legte ich die schriftliche Prüfung für den Fachanwalt Arbeits- und Sozialrecht ab. Ich weiß daher worüber ich schreibe, zumal mich Justizunrecht in die Situation brachte zur Sozialhilfeempfängerin zu avancieren.

Von Anfang an habe ich mich mit Widersprüchen und Klagen gegen die Hartz-IV-Regelungen und Wohngeldpauschalierungen gewandt. Bin von Behörden diffamiert und schikaniert worden. Habe wiederholt mit Untätigkeits- und Dienstaufsichtsbeschwerden geantwortet. Die Richterschaft an den Sozialgerichten hat es mit der Bearbeitung der Klagen nicht eilig, obwohl sie genau weiß, dass die Hilfempfänger nicht von dem Geld leben können. Die Sozialpolitik aus Berlin wird bedenkenlos umgesetzt. Die Sozial- und Arbeitsamtmitarbeiter sowie die Richter leben in einer sozialen Hägematte. Sie kennen das Leid der Hilfeempfäner nicht. Es bedurfte wiederholt Untätigkeits- und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den amiterenden Richter Krähe bis meine Rechtssachen zu den Wohngeldklagen terminiert wurden – obwohl es sich um Untätigkeitsklagen handelt! Die Beschwerden legte ich selbst ein. Meine ehemalige Rechtsanwältin wollte es sich nicht mit Behörden verscherzen!

Am Donnerstag, den 15.03.2007 ab 09:00 Uhr werden am SG Mannheim Musterklagen wegen Übernahme der Wohnkosten (Brutto + NettoMiete), Umzugskosten und Nebenkostennachzahlung verhandelt.

Zuhörer, Presse und Rundfunk sind erwünscht. Die Gewerkschaft Verdi gibt am Montag bereits eine Pressemitteilung heraus, da es sich um einen besonders krassen Fall des Amtsmißbrauchs handelt. Ich mußte Januar 2006 in eine "angemessene Wohnung" umziehen.

Es handelt sich nicht um irgend ein Verfahren vor dem Sozialgericht Mannheim, sondern um Untätigkeitsklagen gegen das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Das Landratsamt hat 46 Wochen (!) und in einem weiteren Fall über 27 Wochen (!), meine Wohngeldanträge nicht beschieden.

Folge: im September 2006 mußte ich eine EV abgeben, weil ich meinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Ich verlor daraufhin meinen Minijob bei meinem Arbeitgeber einer Bank. Wegen Abgabe der EV habe ich kaum noch eine Chance einen Arbeitsplatz zu finden. Erschwerdend kommt hinzu, dass ich schwerbehindert bin, und nur körperlich leichte Tätigkeiten ausüben kann. Zwischenzeitlich liegen sogar Pfändungen vor. Es wird immer chaotischer und beängstigender. Ursache dafür ist die Tatsache, dass die Wohngeldanträge beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nicht bearbeitet wurden und meine ehemalige Rechtsanwältin hinter meinem Rücken mit der Behörde kooperierte.

Die Untätigkeitsklagen nehmen auf die aktuelle Rechtsprechung des BSG Kassel Bezug. Sie sind mit allen prozessual möglichen Beweismitteln untermauert. Die Vorbereitungsarbeiten für die Klage nahm fast 1 Jahr in Anspruch. Das gesamte Beweismaterial wurde von mir erarbeitet und gesammelt.

Meine ehemaligen Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, war die Vergütung auf PKH-Basis zu gering! Obwohl Sie aufgrund eines Deals mit der Arbeitslosenhilfeorganisation Mannheimsendet diese sämtliche Hilfesuchenden an diee Anwältin, die auf diesem Wege bis zu 20 Neumandate wöchentlich erhält. Die Betreuung der Mandantschaft erfolgt nach dem Discounterprinzip. Die Masse macht’s. Gearbeitet wird mit Textbausteinen, um die Masse abzugreifen und Profit zu erzielen. Die Schriftsätze sind oberflächlich und knapp. Sie erkannte den Wert meiner Arbeit für das Wohngeldverfahren rasch. Um mehr Profit aus dem Verfahren zu schlagen, sollte ich einen kirchlichen oder karitativen Träger finden, der ein Musterverfahren für mich bezahlt. Mit einem gewonnen Musterverfahren hoffte Sie sämtliche Folgeverfahren gegen das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, die ihr als Mandat angetragen würden, zu gewinnen. Sie suchte mir zu diesem Zweck eigens Adressen aus, damit ich einen Sponsor fände, der das Musterverfahren bezahlt.

Bei einem kirchlichen Träger erfuhr ich, dass diese Anwältin im Rahmen eines Musterverfahrens hohe Kosten geltend machte, ihre Leistungen jedoch nicht zufriedenstellend waren. Da ich die ganze Arbeit selbst machen mußte, bis hin zum Fertigen von Kopien und Schriftsätzen kamen mir zunehmend Zweifel, ob ich dieser Anwältin Mandat für das Klageverfahren erteilen wollte, zumal sie es an Engagement und Loyalität fehlen ließ. Ihre anmerkungen über Hilfeempfänger kamen mir zeitweise sonderbar vor. Sie war stets darauf bedacht, dass ihr jeder Handschlag vergütet wird. Ich erklärte ihr deshalb, dass ich mir nach Abschluss der Widersrpuchverfahren vorbehalte, wer das Musterverfahren vor Gericht vertritt.

Es stellte sich heraus, dass meine ehemalige Rechtsanwältin mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamtes eine Vereinbarung traf, dass meine Anträge aus den Widerspruchsverfahren liegen bleiben, bis die Rechtslage geklärt sei. Sie wußte genau, wie dringend ich auf die Mittel angewiesen bin. Sie wurden in der Zeit, in der sie die Widerspruchsverfahren "betreute" über jede finanzielle Verschlechterung unterrichtet. Aus Verärgerung das Musterverfahren nicht zu bekommen und aufgrund ihrer illoyalen Denkweise gegenüber Hilfeempfängern traf sie eine Unrechtsvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis! Das Dokument wurde mir trotz mehrmaliger Aufforderung von der Beklagten nicht in Kopie übermittlet. Erst als ich dem Gericht mit einer erneuten Beschwerde drohte, bekam ich eine Kopie!

Aus der Unrechtsvereinbarung folgt, dass nach 42 Wochen Untätigkeit der Behörde meine ehemalige Rechtsanwältin ohne meine Zustimmung, und ohne mich davon in Kenntnis zu setzen, einer weiteren Nichtbarbeitung meiner Widersprüche auf Zahlung von Wohgeld und vollständigen Nebenkosten, Übernahme der Umzugskosten, Folgeschäden wegen Nichtbearbeitung der Anträge zustimmte! Wer kann helfen oder ähnliche Erfahrungen mitteilen? Bitte per Email wenden an: HildegardHenrich@aol.com (Ein Leserbeitrag von H. Heinrich, 11.03.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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