Hartz IV und der Wohnungsmarkt

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Hartz IV und der Wohnungsmarkt
Am Mittwoch, 16. April 2008, findet an der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund eine Fachtagung „Hartz IV und der Wohnungsmarkt“ statt. Aus ganz Deutschland nehmen zahlreiche VertreterInnen von Kommunen, ARGEn, Wohnungsunternehmen, Gerichten, Erwerbsloseninitiativen und Beratungseinrichtungen teil. Aus Bochum sind beteiligt neben Christian Knibbe von „VBW Bauen und Wohnen“ als Referent zum Thema „Unterkunftskosten aus Sicht eines Wohnungsunternehmens“ auch Mitarbeiter der ARGE und des Sozialamtes, der Mieterverein Bochum und die Unabhängige Sozialberatung.

Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Bochum vom 20. 2. 2008, von einer Kürzung der Heizkosten abzusehen bis die Richtlinien der Rechtslage angepasst sind, wird seitens der ARGE grundsätzlich angewandt. Kommt es dennoch zu Fehlern einzelner SachbearbeiterInnen, so ist zur Vermeidung von Verzögerungen und Komplikationen zunächst auf dem „kleinen Dienstweg“ darauf aufmerksam zu machen, ggf. unter Hinzuziehung der Teamleitung, der Beschwerdestelle der ARGE (58879-0) oder einer Beratungsstelle. Treten Verzögerungen ein, ist zur Wahrung der Rechte vorläufig Widerspruch einzulegen. Sogenannte „Altfälle“ sollen wohl zunächst „eingefroren“ bleiben, bei größeren Differenzen rät die Unabhängige Sozialberatung jedoch, schon vorab etwas zu unternehmen.

Der Einladungstext
Mit der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, besser bekannt als Hartz IV, wurde das Leistungssystem der Sozialhilfe in modifizierter Form auf alle Langzeitarbeitslosen und ihre Familien ausgedehnt. Damit verbunden war ein Umbau der Wohnbeihilfen für einkommensschwache Haushalte. Die Mehrheit der bisherigen Wohngeldempfänger (in den Großstädten bis zu 20% der Haushalte) unterliegt nun den Regeln von SGB II und XII: Ihre Wohnkosten werden komplett übernommen, so lange sie „angemessen“ sind. Was angemessen bedeutet, definieren die Kommunen – und kanalisieren damit einen großen Teil der Wohnungsnachfrage. Die Folgen für die Leistungsempfänger wie für den Wohnungsmarkt hängen davon ab, wie gut die Angemessenheitsgrenzen zur örtlichen Wohnungsmarktrealität passen. Leider gibt es bislang kaum Untersuchungen zu dieser Frage.

Mit der Tagung möchten die Veranstalter daher in einem fachübergreifenden Erfahrungsaustausch bisherige Erkenntnisse zusammentragen und zur Diskussion stellen. Unter anderem sollen folgende Themen diskutiert werden: Wie gehen die zuständigen Behörden mit den Unterkunftskosten um? Wie wird „angemessen“ definiert? Welchen Spielraum lassen Rechtsprechung und Kostendruck? Was sind die häufigsten Konflikte? Welche Wirkungen zeigen sich im Quartier? Passen die kommunalen Angemessenheitskriterien zur Wohnungsmarktlage? Wie lassen sich „angemessene“ Kriterien ermitteln? Die Tagung richtet sich an Kommunen, ARGEN, Wohnungsunternehmen und andere Fachleute mit Bezug zum Thema. (15.04.2008)

Tipp: Fragen & Antworten im Hartz IV Forum stellen

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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