Hartz IV Sozialrecht: Streitwert erst ab 750 Euro

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Zum Beschluss des Bundestages Berufungen im Sozialrecht erst ab einen Streitwert von 750 Euro zuzulassen, erklärt der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft ASG Sachsen – DIE LINKE., Maximilian Meurer

Der Beschluss des deutschen Bundestages, Berufungen im Sozialrecht erst ab einem Streitwert von 750 EUR zuzulassen ist für die LAG ASG Sachsen ein weiterer Meilenstein zur Zementierung der sozialen Ungerechtigkeit. Wir sehen darin den Versuch die Klagewelle gegen Hartz IV bei deutschen Sozialgerichten einzudämmen und somit die Ärmsten der Armen auch noch auf dem Rechtsweg auszuschalten.

Bisher lag diese Grenze bei 500 EUR und war da schon zu hoch angesetzt, zumindest für Hartz IV-Urteile. In diesem Bereich dürfte sie höchstens bei 100 EUR liegen, da in der Regel diese Menschen auf jeden Euro zum Leben angewiesen sind. (Maximilian Meurer, Die Linke Sachsen, 26.02.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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