Hartz IV: Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen

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Neues von der Gesundheitsreform
Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger haben die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn die Krankenkassen im Zuge der Gesundheitsreform Zusatzbeiträge von der derzeitigen Krankenkasse erhoben werde.

Zusatzbeiträge vom Träger?
Unklar ist jedoch noch, ob Leistungsempfänger die eine Grundsicherung vom Sozialamt erhalten, einen pauschalen Zusatzbeitrag vom jeweiligen Träger erhalten. Diese Eckpunkte der Gesundheitsreform sollen erst nächste Woche entschieden werden.

Neue Forderungen in der Koalition
Die SPD fordert, dass die Zusatzbeiträge über einen Finanzausgleich aller Versicherten hergestellt werde müsse. So solle das Solidar- Prinzip erhalten bleiben, in dem alle Versicherten für den Ausgleich sorgen. Denn auch in der gesetzlichen Krankenversicherung trage die Versichertengemeinschaft die Kosten von sozial Schwachen, so die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner gegenüber der "Berliner Zeitung".

Die CDU/CSU schlägt indes vor, die Kosten über Steuereinnahmen zu finanzieren. Der Basistarif bei den Privatkassen ist den Angaben zufolge für Arbeitslose gedacht, die sich vor der Arbeitslosigkeit privat versichert haben.
Können ALG II diesen Betrag nicht zahlen, weil er damit unter das Existenzminimum rutschen würde, wird die Prämie auf 250 Euro halbiert. Ist dies danach noch nicht bezahlbar, so zahle der Bund nach neusten Pläne 120 Euro dazu.

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