Hartz IV: So spart das Landratsamt Geld

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So spart das Landratsamt Geld. Eine wahre Geschichte. So spart das Landrtsamt Geld, echt toll! Eine Optionskommune (Landratsamt) irgendwo in Deutschland…

Eine Familie bestehend aus einem erwerbsfähigen Mann und seiner pflegebedürftigen und im Rollstuhl sitzenden Ehefrau, mit Behindertenhund. Die besagte Familie wird wegen Arbeitslosigkeit des Ehemannes und diverser weiterer unglücklicher Umständen obdachlos. Weil sie nicht direkt auf die Straße wollten, wohnten sie in verschiedenen möblierten Wohnungen-auf-Zeit. Eine solche Wohnung kostet monatlich 980,- Euro inkl. aller Nebenkosten und ist behindertengerecht. Beim Ehemann läuft das Arbeitslosengeld I aus. Aus diesem Grund beantragt die Familie bei dem zuständigen Landratsamt SGB II-Leistungen, mit der Bitte die Kosten für die möblierte Wohnung-auf-Zeit zu übernehmen, bis sie eine behindertengerechte Wohnung gefunden haben. Beim persönlichen Termin mit der Fallmanagerin teilte die Familie mit, dass sie für 580,- Euro eine Wohnung die behindertengerecht ist, gefunden hat. Dies wurde von der Fallmanagerin abgelehnt, weil die Wohnung "unangemessen" und "zu teuer" sei. Der Preis sei 120,- Euro zu teuer.

Die Familie bat dann wenigstens für 2-3 Monate die Kosten der Wohnung-auf-Zeit zu übernehmen. Daraufhin teilte die "freundliche Mitarbeiterin" vom Amt mit, dass auch diese Wohnung für 2-3 Monate zu teuer wäre. Die "freundliche Mitarbeiterin" betriet sich mit ihrem Chef, was zu tun wäre. Daraufhin bekam die Familie folgendes Angebot: so lange keine angemessene Wohnung gefunden wäre, solle der erwerbsfähige Ehemann ins Obdachlosenheim ziehen, die pflegebedürftige Ehefrau könne ja ins Pflegeheim gebracht werden und der Behindertenhund ins Tierheim. Dies wäre doch eine "gute Lösung für alle". Eine Familie auseinander zu reißen nennt man "eine gute Lösung". Ein Obdachlosenheim sowie Tierheim kosten auch Geld. Allein ein Pflegeheim kostet monatlich ca. 1.700,- Euro.

Diese Lösung wäre viel teuerer gewesen als eine Wohnung- auf-Zeit. Das Landratsamt wollte damit nur die Familie unter Druck setzen, was anderes kann man sich in diesem Fall nicht vorstellen. Der Autor merkt hier an: ich dachte immer, dass die Familie im Grundgesetz geschützt ist. Also ist die besagte Familie in der Wohnung-auf-Zeit geblieben und hat weitere Schulden gemacht, um nicht auseinander gerissen zu werden. Diese Schulden haben zur Folge, dass die Familie deswegen auf Verdacht des Betruges angezeigt wurde. Dieser Fall ging vor das Sozialgericht. Rechtlich gesehen, durfte das Landratsamt die bezahlung ablehnen. Die Familie hat sich dann auch beim Landrat der zuständig für das besagte Landratsamt ist, beschwert.

Dieser Landrat ist zugleich auch Sozialpolitiker. Er meinte nur trocken "die Lösung, die Familie auseinander zu reißen bis eine adäquate Wohnung gefunden wäre, wäre doch eine gute Lösung gewesen". Durch die Obdachlosigkeit hat die Familie alle ihre Möbel verloren. Bei der Beantragung von Erstausstattung von Möbeln, wurde dies vom Landratsamt abgelehnt. Man würde die Möbel bekommen, aber dies nur auf Darlehensbasis. Zwei Monate später hat die Familie eine nichtbehindertengerechte Wohnung im zweiten Stock ohne Aufzug gefunden. Der Ehemann musste dann seine pflegebedürftige Frau täglich zum zweiten Stock hoch- und runter tragen. Diese Situation war der Familie trotzdem lieber, als auseinander gerissen zu werden. Um Kosten zu sparen, wurde die pflegebedürftige Frau als "arbeitsfähig" eingestuft. Nach etwa weiteren drei Monaten musste der Ehemann eine neue Wohnung suchen, weil er aus gesundheitlichen Gründen seine Ehefrau nicht mehr in den zweiten Stock tragen konnte. Der Autor merkt hier wieder an: es kann nachempfunden werden, wenn man jemanden täglich in zweiten Stock tragen muss, dass man dann Rückenprobleme bekommt. Dies ist eine wahre recherchierte geschichte, die in Deutschland vorkam. (Eine Leserbeitrag von Bernd Klumpp, Email: sozialberatung@yahoo.de)

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