Hartz IV: Sinneswandel einer Ministerin?

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Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht: plötzlicher Sinneswandel der Arbeitsministerin: Von der Leyen braucht 3 Monate, um „sich mehrende Anzeichen“ dafür zu entdecken, dass in Karlsruhe "alle Regelsätze" auf dem Prüfstand stehen

„In Sachen Hartz IV-Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Bundesregierung überraschend umgeschwenkt,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallenthin, fest. Das ist dem gestrigen Interview von Arbeitsministerin von der Leyen mit RP-online zu entnehmen, in dem diese erstmals erkennt, „Es mehren sich die Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht uns aufgibt, die Methode der Berechnung ALLER Regelsätze zu ändern.“ Dabei hätte,“ so Vallenthin, „wer der deutschen Sprache mächtig und des Lesens kundig ist, diese Tatsache spätestens dem Verhandlungsplan des BVerfG vom 20. Oktober letzten Jahres entnehmen können.“ Dessen ungeachtet wurde bis jetzt die Mär von der Priorität der Kinderregelsätze verbreitet. „Sollte die Bundesregierung – statt Arbeitslose in ziellosen Fortbildungsmaßnahmen aus der Statistik heraus zu manipulieren – nicht eher ihre eigenen Leute in Legasthenie-Kurse schicken, damit sie richtig lesen lernen?“ fragt Brigitte Vallenthin zornig.

Wie es zu diesem Sinneswandel der Ministerin kam, kann man nur ahnen. Denn kürzlich noch hatte Ihr Haus zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit allen Hartz IV-Verwaltungen „Empfehlungen“ für Bescheide zugunsten von Kinderregelsätzen und zulasten derjenigen von Erwachsenen zukommen lassen – bei der es selbst Gesetzes- und Verfassungsbrüche in Kauf nahm. „Der von Bundesverfassungsgerichtspräsident Papier angemahnte Fortschritt beim „Lernprozess des Gesetzgebers“ ist dies nach 5 Hartz IV-Jahren allerdings immer noch nicht. Da bemüht die Ministerin – mit Blick auf das in Kürze zu erwartende Urteil der Bundesverfassungsrichter – wieder einmal die bei Politikern beliebte lange Bank, wenn sie in dem Interview fortfährt: „Ich halte es nicht für sinnvoll, schon vorher etwas an den Sätzen zu ändern.“ Sie will – noch ganz im Geiste ihres vorherigen Ministeriums – nichts „anstricken“. Besonders schnell scheint Ministerin von der Leyen mit derartigen Handarbeiten jedoch nicht zu sein, wenn sie glaubt, nicht eher als 2011 damit fertig werden zu können,“ resümiert Brigitte Vallenthin und fragt: „Ob ihr das die Karlsruher
Verfassungshüter wohl durchgehen lassen?“ (Brigitte Vallenthin, Hartz 4 Plattform, 16.03.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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