Hartz IV Schulbeihilfe in 28 Gemeinden

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Hartz IV Schulbeihilfe nur in vereinzelten Orten

Zum Beginn des letzten Schuljahres protestierten Erwerbsloseninitiativen gegen die Benachteiligung von Schulkindern, die mit ihren Eltern von Sozialleistungen leben müssen. Der DGB und Erwerbsloseninitiativen hatten zum Ende der Ferien 2007 in NRW mit leeren Schultüten darauf aufmerksam gemacht, dass Hartz IV Familien das Geld für notwendige Schulsachen fehlt: Die Ausgaben für einen Schulranzen, Turnbeutel, Füller, Hefte und Stifte zur Einschulung summieren sich schnell auf einen dreistelligen Betrag. In der amtlichen Bedarfsaufstellung, die den Hartz-IV-Regelleistungen zugrunde liegt, sind aber überhaupt keine Kosten für die Schule vorgesehen.

Nun haben jedoch einige Städte und Gemeinden reagiert und führen eine sogenannte Schulbeihilfe für Familien ein, die auf das Arbeitslosengeld II bzw. die Sozialhilfe angewiesen sind. Auch wenn die Leistungen meistens nicht die tatsächlichen Kosten decken, ist dies immerhin ein Anfang und ein Teilerfolg! Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Schulkosten- Beihilfe besteht. Auch werden in einigen Gemeinden nur Gutscheine ausgestellt. In fast allen Orten müssen Nachweise in Form von Quittungen erbracht werden. Die Schulkostenbeihilfe wird per Antrag bewilligt und entschieden.

Hier ein Überblick in welchen Orten und Gemeinden nach derzeitigen Stand eine Schulkostenbeihilfe (SGB II, SGB XII) bewilligt wird.

Oldenburg maximal 50 € pro Kind je Schulhalbjahr
Osnabrück Max. 50 € pro Kind zum Beginn des 1., 5. und 11. Schuljahres
Chemnitz Max. 25 € pro Kind und Schuljahr
Göttingen Zur Einschulung: 80 € pro Kind
Landkreis Dahme-Spreewald Zur Einschulung: 80 € pro Kind
Zossen (Brandenburg) Zur Einschulung: 65 € pro Kind
Zwickau Zur Einschulung: pauschal 250 € pro Kind
Potsdam Zur Einschulung: Pauschal 25 € pro Kind
Fürth zur Einschulung: 50 € pro Kind (evtl. Zuschuss zum Schulmittagessen)
München Zur Einschulung (ab 2008): 100 € pro Kind/ Einschulung (ab 2008): 50 € pro Kind
Mainz 70 € pro Kind der 1. oder 5. Klasse im Schuljahr 2007/2008
Landkreis Barnim „Schultütengeld“ zur Einschulung: 150 € pro Kind
Eberswalde 25 € pro Kind und Schuljahr der Klassen 2 bis 6
Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim 50 Euro für jedes schulpflichtige Kind (zunächst auf 2007 beschränkt)
Bad Eilsen: Schulfonds ab 2008 und Folgejahre, Betrag nicht eindeutig fest gelegt
Landkreis Aurich (Ostfriesland) 70 € (durchschnittliche Kalkulation) im Jahr 2008 für Schüler an kreiseigenen Schulen
Stadt Emden Politische Einigung über Beihilfe für Schulmaterialien sowie Essenszuschuss. Konkrete Ausgestaltung auf 2008 verschoben
Landkreis Friesland: geplant für 2008, Betrag und Art steht noch nicht fest
Brookmerland (LK Aurich, Ostfriesland): Einrichtung eines „Schulmittelfonds“
Hinte (LK Aurich, Ostfriesland) Beschluss Schulausschuss: Schulbeihilfe in Anlehnung an die Regelung im Landkreis (kostenlose Abgabe von Schulmaterialien, Rechengröße 70 € pro Kind) 1,50-Euro-Zuschuss zum Mittagessen in Schulen
Krummhörn (LK Aurich) Beschluss Gemeinderat: Einrichtung eines Schulfonds (Geld für Schulmaterialien, Klassenfahrten und Ähnliches; Rechnegröße 70 Euro pro Kind und Jahr)
Tübingen Gutschein für Grundausstattung (abgewickelt über die private Initiative „Sahnehäubchen“)
Landkreis Teltow- Fläming (Brandenburg): Übernahme / Erstattung der Hälfte der Kosten für Beihilfen (max. 60 Euro), die die Kommunen einrichten sollen
Berlin „Härtefallfonds“ für Schulmaterialien: 300.000 € Einführung eines subventionierten Schulmittagessens für 23 € / Monat an allen Ganztagsschulen.
Frankfurt/Main Zuschuss zum Mittagessen in Schulen: Differenz zwischen einem Euro Eigenanteil und den tatsächlichen Kosten (i.d.R. zwischen zwei und drei Euro). Berechtigte: ALG-II-Bezieher sowie Inhaber "Frankfurt-Pass" Der ursprüngliche für 2008 geplante Zuschuss wurde vorgezogen und bereits seit dem Ende der Herbstferien gezahlt.
Main-Kinzig-Kreis Zuschuss zum Schulmittagessen (für Hartz-IV.Berechtigte): Der Zuschuss soll die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und einem Eigenanteil von 1 Euro pro Mahlzeit abdecken
Marburg: Bisher Zuschuss zum Schulmittagessen
Wilhelmshaven: Antrag des Stadtelternrats im Schulausschuss: Einführung eines Schulmittelfonds für die Klassen 1 bis 4, 60 € pro Kind und Jahr (Haushaltsansatz 50.000 €) für Schulmaterialien plus Essenzuschuss

Zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Schulkosten- Beihilfe besteht. Auch werden in einigen Gemeinden nur Gutscheine ausgestellt. In fast allen Orten müssen Nachweise in Form von Quittungen erbracht werden. Die Schulkostenbeihilfe wird per meistens per Antrag bewilligt und entschieden. Bitte informieren Sie sich gesondert noch einmal vor Ort. In einigen Orten spielt auch der Gemeindehaushalt eine entscheidene Rolle. (08.12.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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