Hartz IV Sanktion nach drei Jahren aufgehoben

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Hartz IV-Betroffener gewinnt langen Rechtsstreit mit dem Jobcenter Märkischer Kreis

04.03.2014

Nach einem langen Rechtsstreit, musste das Jobcenter Märkischer Kreis kapitulieren. Zuvor hatte das Amt mit allen Mitteln versucht, einen Anti-Hartz-IV-Aktivisten wegen der Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs zu sanktionieren. Die Leistungskürzung erstreckte sich über drei Jahre, nachdem der Mann einen Ein-Euro-Job abgelehnt hatte, weil mit diesem eine sozialversicherungspflichtige Stelle wegrationalisiert werden sollte. Das gab der Leistungsberechtigte als Begründung für die Absage der Maßnahme an. Erst nachdem das Sozialgericht Dortmund einen Termin für das Hauptsacheverfahren ansetzte, knickte das Jobcenter ein. Dieser Peinlichkeit wollte sich das Amt dann offenbar doch nicht aussetzen.

Ein-Euro-Job sollte sozialversicherungspflichtige Stelle ersetzen
Ein vom 2. November 2010 bis 28. Februar 2014 dauernder Streit zwischen einem Leistungsbezieher und dem Jobcenter Märkischer Kreis wurde endlich beendet. Gemäß Urteil des Sozialgerichts Dortmund (SG) wurde das Amt verpflichte, die Sanktion gegen einen Erwerbslosen-Aktivisten aufzuheben und ihm vorenthaltene Leistungen zu zahlen. Das Internetportal listet die Widerspruchs- und Klageverfahren wie folgt auf: Widerspruch W 2698/10 (Verwaltungsakt), Widerspruch W 3028/10 (Sanktionsbescheid), Widerspruch W 3251/10, Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 5489/10 ER (ER-Verfahren), Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 6103/10 (Hauptsacheverfahren), Landessozialgericht NRW, Az.: L 6 AS 315/11 (ER-Verfahren), Landessozialgericht NRW, Az.: L 6 AS 316/11 (PKH-Antrag), Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 468/11 (Verwaltungsakt), Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 614/11 (Bewilligungsbescheid-Sanktion).

Der Mann aus Iserlohn musste eine wahre Odyssee hinter sich bringen, um endlich zu seinem Recht zu kommen. Ausgangspunkt war ein Ein-Euro-Job, den der Leistungsbezieher nicht annehmen wollte. Er legte dem Jobcenter dar, dass eine sozialversicherungspflichtige Stelle durch den Ein-Euro-Job ersetzt werden würde. Damit sei der Ein-Euro-Job rechtswidrig. Daraufhin erhielt der Mann einen Sanktionsbescheid. „Zur Begründung beziehungsweise Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass durch die Arbeitsgelegenheit eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle wegrationalisiert werde. Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz I Satz 2 SGB anerkannt werden", zitiert das Internetportal aus dem Bescheid.

Erst nach Androhung der Pfändung durch Gerichtsvollzieher zahlte das Jobcenter
Um sich gegen die unrechtmäßige Sanktion zu wehren, suchte der Mann nach Unterstützung unter anderem beim Bundesrechnungshof, dem Bund der Steuerzahler, dem Landrat und sogar dem Landesarbeitsminister von NRW, Guntram Schneider. Die Bemühungen des Hartz IV-Beziehers blieben jedoch lange erfolglos. Das Jobcenter weigerte sich weiterhin, die Sanktion aufzuheben.

Erst durch die Festlegung eines Termins zur Hauptsache-Verhandlung kapituliert das Jobcenter am 16. Dezember 2013. Einer solche Verhandlung mit öffentlichen Prozessbeobachtern wollte das Amt offenbar entgehen. Auf die Zahlung des Geld musste der Mann dennoch weiterhin warten. Das Amt reagierte erst nach Androhung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher. Eine Woche später waren dem Internetportal zufolge 323,10 Euro auf dem Klägerkonto gutgeschrieben. (ag)

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