Hartz IV Regelsatz kürzen wegen Überraschungseier?

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Der Behördliche Verfolgungswahn nimmt immer wieder kuriose Formen an: Einem 23jährigen Arbeitslosengeld-II Bezieher wollen Behörden den Hartz IV-Regelsatz kürzen, weil dieser Figuren aus Überraschungseiern sammelt.

(17.05.2010) Viele Menschen gehen einer Sammlerleidenschaft nach, doch wehe dem, der Sammler bezieht Hartz-IV Leistungen. Denn dann könnten die Behörden auf die Idee kommen, den Arbeitslosengeld-II Regelsatz zu kürzen. So ergeht es derzeit Stefan J. (23) aus Detmold. Seit seinem fünften Lebensjahr sammelt der junge Mann die beliebten Figuren aus den Überraschungseiern. Mit vier weiteren Sammlern hat Stefan J. eine Internetseite eröffnet, wo er stolz seine gesammelten Figuren präsentiert. Doch in letzter Zeit waren erstaunlich viele Besucher auf der Internetseite zu beobachten. In den letzten sechs Wochen habe laut Stefan J. die Hartz-IV-Behörde "Lippe pro Arbeit" insgesamt 188 mal auf die Website zugegriffen. Und schließlich im April erreichte den jungen Mann ein Anschreiben der Behörde. "Ich sollte den Wert meiner Sammlung angeben. "Am Telefon wurde mir gesagt, dass meine Bezüge dann entsprechend gekürzt würden." so Stefan J. gegenüber dem Westfalen-Blatt.

Eine Sprecherin der Behörde verteidigte diese Vorgehensweise. Man wüßte schließlich, dass für einige Überraschungseier-Figuren Sammler manchmal mehrere hundert Euro bezahlt würden. Aus diesem Grund solle der junge Mann das Formular ausfüllen. Solche Figuren würden nämlich als Vermögen an den ALG II-Regelsatz angerechnet werden. Stefan J. beteuert gegenüber dem Westfalen-Blatt, dass seine Sammlung "vielleicht 100 Euro wert" ist. Doch für die Behörde muss alles seine Ordnung haben. Sehr wahrscheinlich droht dem jungen Mann dennoch eine Regelsatz-Kürzung. Und das nur, weil er ein paar Überraschungseier sammelt. (sb)

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