Hartz IV: Petition zur Übernahme von Schulkosten

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Unbezahlbare Schulmaterialien: Zum Schulanfang: Diakonie sieht Ausgrenzung von Schülern durch Hartz IV

Hannover, 16. August. Die Diakonie sieht Schülerinnen und Schüler, die Hartz IV erhalten, um die Chancengleichheit im Bildungsbereich betrogen. Die Mitarbeitenden der Diakonischen Werke in der Landeskirche Hannovers müssen besonders zum Schulanfang feststellen, dass Kinder und Jugendliche nicht über genügend Mittel verfügen, um Schulutensilien, Kopiergeld, Taschenrechner sowie Fahrtkosten selbst zu tragen. Es gebe deshalb immer mehr Anfragen auf Unterstützung bei den Diakonischen Werken.

Die Diakonie der Region Lüneburg hat deshalb eine Petition an den Niedersächsischen Landtag und den Deutschen Bundestag gerichtet, um auf diesen Missstand hinzuweisen. "Aufgrund unserer Beratungstätigkeit erleben wir mehr und mehr die Situation, dass gerade Kinder und Jugendliche aufgrund der fehlenden materiellen Möglichkeiten Ausgrenzung erleben", heißt es dort. Zwar sollen mit dem Sozialgeld in Höhe von 208 Euro (bis einschließlich 14 Jahre) oder 278 Euro (ab 14 Jahre) Nahrung, Kleidung, Strom und alles Weitere bezahlt werden, doch für die Schulbildung sei nichts vorgesehen. Die Leihgebühr für Schulbücher übernimmt die Kommune, jedoch nicht die Kosten für Arbeitshefte, Schultüte und Schulranzen etc., die die Diakonie auf über 100 Euro schätzt.
Besonders problematisch sei auch die Situation für Schüler in der gymnasialen Oberstufe, den berufsbildenden Schulen und Fachschulen. Dort gebe es in der Regel keine Schulbuchausleihe mehr und auch die Schulbeförderung müsse selbst gezahlt werden.
Die Diakonie appelliert deshalb an die Politik, die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche aller Bevölkerungsschichten zu gewährleisten: "Materielle Armut darf kein Hinderungsgrund für eine persönlich angemessene Bildung sein" – so die Petition.

Der Petitionstext zur Unterstützung
Petition an den Niedersächsischen Landtag und an den Deutschen Bundestag

Schulbildung für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII beziehen. Aufgrund unserer Beratungsarbeit gegenüber betroffenen Haushalten erleben wir mehr und mehr die Situation, dass gerade Kinder und Jugendliche im Bildungsbereich aufgrund der fehlenden materiellen Möglichkeiten Ausgrenzungen erleben. Mit 207,– Euro Sozialgeld (Kinder bis einschl. 13 Jahre) oder 276,– Euro (Kinder und Jugendliche ab 14 Jahre) sollen Nahrung, Kleidung, Genussmittel, Strom und alles Weitere bezahlt werden. Die Kosten für die Schulbildung der Kinder und Jugendlichen sind in diesen Regelleistungen nicht vorgesehen, und das Kindergeld steht nicht wie bei anderen Familien zusätzlich zur Verfügung, sondern wird auf die Regelleistung in voller Höhe angerechnet.

Die Leihgebühren für Schulbücher werden zwar für Leistungsbezieher nach dem SGB II und SGB XII von der Kommune erstattet, aber je nach Schulstufe und Ereignis, z.B. Einschulung oder Klassenwechsel, müssen Eltern für ein Kind oft mehr als 100,– bis 150,– Euro zusätzlich ausgeben für Schultüte, Arbeitshefte, Schreibhefte, Stifte, Blöcke, Malutensilien, Kopiergeld, Klassenkasse oder eintägige Klassenfahrten. Stehen weitere besondere Anschaffungen an, wie z.B. Schulranzen, Grafikutensilien, Taschenrechner usw., werden daraus schnell 300,– EURO pro Kind/Jugendlichen.

Die Eltern geraten in Not, weil sie diese Ausgaben aus den Regelleistungen bzw. Sozialgeld nicht aufbringen können. Den Kindern und Jugendlichen wird die Chancengleichheit im Bildungsbereich genommen. Sie sind gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern sehr stark benachteiligt.

Das SGB II, § 23 Abs. 3, Ziff. 3 und das SGB XII § 31 Abs. 1, Ziff 3 sehen eine einmalige Leistung für „mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen“ vor. Es werden jedoch in keiner Weise die o.g. Bedarfspositionen berücksichtigt oder Fahrtkosten zur Schule, die insbesondere bei den weiterführenden Schulen anfallen, da es für Schüler und Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe keine kostenlose Schülerbeförderung gibt und ab der 12. Klasse in der Regel alle Bücher und Materialien selbst beschafft werden müssen.

Die Regelleistungsposition „Verkehr“ sieht für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahre 16,56 Euro vor. Das reicht bei weitem nicht für eine Schüler-Monatskarte aus, geschweige denn für familiäre Unternehmungen. Dies bezieht sich ebenfalls auf die berufsbildenden Schulen und Fachschulen etc., bei denen es in der Regel keine Schulbuchausleihe mehr gibt und keine Schülerbeförderung. Die Kosten dafür müssen die Jugendlichen selbst erbringen. Von dieser Problematik sind auch Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betroffen.

Von daher ergibt sich, dass in der Regelleistung (Sozialgeld) für Kinder und Jugendliche keine signifikanten Anteile in Bezug auf die o.g. Bedarfspositionen innerhalb der Regelleistung bestehen dürften, zumal die Abteilung 10, Bildungswesen, (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) bei der Bemessung des Eckregelsatzes keine Berücksichtigung gefunden hat, obwohl man doch davon ausgehen dürfte, dass gerade diese Abteilung in Bezug auf die o.g. Bedarfspositionen eine hohe Relevanz zuzumessen wäre. Eltern stehen vor der Problematik, dass sie ihren Kindern die angemessene Schulbildung nicht ermöglichen können, wohl bemerkt, und dies muss ausdrücklich betont werden, aus finanziellen Gründen.

Wir sehen hierin eine eklatante Ungerechtigkeit gegenüber Haushalten mit ausreichenden Einkommen. Außerdem steht dieser Sachverhalt in einem starken Missverhältnis zur Bildungspolitik, da allen Kindern und Jugendlichen eine ihnen angemessene Bildung ermöglich werden soll. Die oft proklamierte Chancengleichheit im Bildungswesen wird hier völlig ausgehebelt. Uns erscheint hier ein dringender Handlungsbedarf. Um Kindern und Jugendlichen eine Chancengleichheit im Bildungsbereich zu gewährleisten, sind auf Landes- und Bundesebene umgehend Maßnahmen durchzuführen, die den Betroffenen die erforderlichen Bedarfspositionen im vollen Umfange sicherstellen. Materielle Armut darf kein Hinderungsgrund für eine persönlich angemessene Bildung sein! (Die Petition kann zur Zeit noch nicht online unterzeichnet werden.- 21.08.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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