Hartz IV: Neuregelung der ALG II Auszahlung

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Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der ALG II Auszahlungen

Die Koalition aus FDP und Union plant eine Hartz-IV Neuregelung der Auszahlungen des Arbeitslosengeld II. Gegenüber der "BZ" sagte Unions Fraktionschef Volker Kauder, die Auszahlungen bei Hartz IV werden neu organisiert. Die Pauschale für Kinder soll "möglichst nach den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtet" werden. Angelehnt soll das Modell an den Hilfen der alten Sozialhilfe, so "wie das früher durch Hilfen in besonderen Lebenslagen geregelt war", so Kauder gegenüber der Zeitung. Konkrete Umsetzungspläne äußerte Kauder allerdings nicht.

Derzeit findet vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungskonformität der Hartz IV Regelsätze statt. Zu erwarten ist, dass zumindest die Bemessung der Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig eingestuft werden. Allerdings verhandelt das Bundesverfassungsgericht nicht nur über die Regelsätze der Kinder, sondern auch über die Bemessung der ALG II Regelsätze für Erwachsene. Die Bundesregierung erwartet, so Kauder, dass das Bundesverfassungsgericht zu einer ähnlichen Einschätzung kommt, wie bereits das Bundessozialgericht. Die obersten Bundesrichter stuften die Bemessung der Hartz IV Regelsätze als Verfassungswidrig ein.

Mischverwaltung wurde bereits als verfassungswidrig eingestuft
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits geurteilt, die Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen in den Hartz IV Arbeitsgemeinschaften sei verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hatte ein Frist bis 2010 festgelegt, um die Mischverwaltung aufzuheben. Das Gericht hat festgestellt, dass die Arbeitsmarktreform in Teilen gegen die Verfassung verstößt. Hierbei ist jedoch nicht die Ungerechtigkeit der Hartz IV Reform gemeint, sondern die Aufteilung in der Verwaltung. Elf Landkreise und Kommunen hatten gegen die Mischverwaltung geklagt. Ab 2010 werden jeweils zwei Bescheide an Betroffene ergehen.

Kritik an der Mischverwaltung
Jetzt "beginnen zwei Behörden … miteinander in einen Wettbewerb zu treten." Denn je nachdem, ob eine Person ohne Beschäftigung weiter arbeitsfähig ist oder nicht, muss jeweils die andere Behörde bezahlen, so Verdi Vorsitzender Frank Bsirske.

Erwerbslosen Gruppen kritisieren ebenfalls die geplante Mischverwaltung. Dies führe dazu, dass die Rechtsunsicherheit von Betroffenen weiter zunehme, da sie sich zukünftig bei rechtlichen Problemen an zwei unterschiedliche Behörden wenden müssen und widerspreche dem mit ‚Hartz IV’ eingeführten Prinzip der Leistung aus einer Hand. Gleichzeitig würde die Einführung der getrennten Aufgabenträgerschaft unnötige Mehrausgaben verursachen und nach Informationen des Deutschen Sozialgerichtstages, zu einer Verdoppelung der Verfahren vor den Sozialgerichten führen. Zudem sei es fraglich, ob die vorgesehenen Änderungen vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Grundgesetzänderung ausdrücklich erwogen hatte, Bestand haben würden. (27.12.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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