Hartz IV: Nachteile durch Versicherungsänderungen

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Die zwangsweise Aufhebung der Familienmitversicherung hat Nachteile für Hartz IV Bezieher

31.08.2015

Wieder sollen die Rechte von Hartz IV Beziehern außer Kraft gesetzt werden. Das beweist das Ende der Familienmitversicherung. In den Anschreiben wird nämlich behauptet: „Mit dem Ziel bürokratischer Entlastung der Jobcenter und Krankenkassen und damit letztlich auch zum Vorteile für die Bezieher von ALG II endet die Versicherung von Leistungsbeziehern über die Familienversicherung zum Endes des Jahres.“ Doch Hartz IV Betroffene haben nur Nachteile!

Den einzigen Vorteile haben die Krankenkassen und Jobcenter, ALG II Bezieher sind die Verlierer. Keine Zusatzkosten kommen auf diejenigen zu, die sich bei einer Kasse versichert haben, die Zusatzbeiträge in der Höhe oder unterhalb der Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags fordert. Anders ist es bei Kassen, die den Zusatzbeitrag im Durchschnitt überschreitet, dann sind alle Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen. Das können immerhin ca. 160€ sein, die der Staat dann in die Krankenkasse zahlen muss. Weiter heißt es: „Die Wahl der neuen Versicherung sollte bis Ende des Jahres erfolgt sein. Geschieht dies nicht, kann der Betroffene das Jobcenter informieren, woraufhin dieses eine Wahl treffen wird.“

Das bedeutet, die Behörde meldet die Person bei jener Kasse an, bei der der Leistungsbezieher vor dem Leistungsbezug kranken- und pflegeversichert war. Dies soll erreicht werden, indem mit der Verfahrensumstellung eine Reduzierung des Niveaus der Beitragsbemessungsgrundlage einher geht. So werden Mehrkosten bzw. Mehreinnahmen auf der anderen Seite unterbunden. Von einer Entlastung der Krankenkassen kann man gar nicht sprechen: im Gegenteil. Für die Krankenkassen bedeutet diese Prozedere eine Ausweitung des Radius der versicherungspflichtigen Leistungsberechtigten. Das könnte eine Erhöhung der Einnahmen der Beiträge und Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung zur Folge haben.

Bisher familienversicherte Hartz IV-Bezieher sollten zudem beachten, dass sie bis zum 31. Dezember 2015 eine Krankenkasse gewählt und ihre Entscheidung dem Jobcenter mitgeteilt haben. Wählen sie nicht bis zu diesem Datum, werden sie automatisch bei derselben gesetzlichen Krankenkasse angemeldet, bei der sie vor dem Hartz IV-Bezug kranken- und pflegeversichert waren.

Nachteile erleiden auch Chroniker, die Medikamente einnehmen müssen, die nicht von den Jobcentern auf Grund der Änderung akzeptiert und getragen werden. Sowohl bei Transferbezieher die Sanktionen erhalten, länger als ein ¼ Jahr und somit sich freiwillig versichern müssen und als drittes, wie bereits erwähnt, wenn die Zusatzbeiträge höher als 0,9% sind, dann muss der Betroffene diese Kosten aus seinem Hartz IV Regelsatz von 399,00 Euro oder bei Paaren 360,00 Euro finanzieren. (Erwerbslosenberatung, Luise Müller)

Bild: Stephan Bratek Geralt – pixelio

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