Hartz IV: Nachhilfe auch ohne Versetzunggefahr

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Bildungspaket: Jetzt Lernförderung auch ohne Versetzungsgefahr in NRW beantragen

16.10.2012

Das nordrhein-westfälische Sozial- und Arbeitsministerium hat die Antrags-Voraussetzungen des sogenannten Bildungspaketes für Kinder aus Hartz-IV Familien geändert. Demnach können ab sofort auch Nachhilfe-Leistungen seitens der Eltern für die Kinder beansprucht werden, wenn das Erreichen des Klassenziels des Schüler nicht gefährdet ist. Zusätzlich fallen auch die bisherigen Einschränkungen bei Gesamtschulen, Förderschulen und Schuleingangsphase weg. Eine Nachhilfe kann darüber hinaus beantragt werden, damit das Kind eine bessere Schulformempfehlung gewährt wird.

Die Änderungen in der Übersicht:
Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, sollen Zugang zur Lernförderung erhalten. Damit fallen die bisherigen Einschränkungen bei Gesamtschulen, Förderschulen und der Schuleingangsphase weg. Allerdings soll eine Einzelfallentscheidung seitens des Jobcenters gefällt werden.

Die Erreichung eines höheren Schulform soll gefördert werden, damit Schüler später die Möglichkeit haben, eine bessere Ausbildungsmöglichkeit zu erreichen.

Die bislang geltenden Einschränkungen in der Arbeitshilfe „Bildungs- und Teilhabepaket“
– Herstellung der Sprachfähigkeit,
– Lese- und Rechtschreibschwäche sowie Dyskalkulie,
– Erreichen einer besseren Schulformempfehlung,
– Schuleingangsphase, Förderschulen und Gesamtschulen,
führen nicht mehr grundsätzlich zu einem Ausschlussgrund. Vielmehr sollen die Sachbearbeiter in den Behörden Einzelfallentscheidungen treffen.

Dieser bislang nur für Nordrhein-Westfalen (NRW) gültige Erlass soll schnell bekannt gemacht werden. Ferner wird das Bundesland NRW von den Ministerien der anderen Bundesländern eine entsprechende Positionierung verlangen, damit auch Kinder in anderen Ländern die Nachhilfe-Leistungen in Anspruch nehmen können. Eltern sollten auf Berufung des Erlasses Anträge für ihre Kinder schon jetzt stellen. (sb)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

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