Hartz IV Kürzungspläne für Alleinerziehende

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Kürzungsabsichten treffen Alleinerziehende massiv

21.04.2016

„Rechtsvereinfachungen im SGB II“ heißen die neuen Hartz IV-Schweinereien, die die Bundesregierung plant und über die wir des öfteren bereits berichteten. Nun kam zutage, dass Alleinerziehenden das Geld gekürzt werden soll. Ausgerechnet jenen, die sowieso schon zu wenig haben.

Alleinerziehenden Hartz IV Beziehern soll in bestimmter Konstellation die Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn nämlich das Kind zum Beispiel am Wochenende für ein oder zwei Tagen bei der Oma oder dem Umgangsberechtigtem Elternteil verweilt, sollen die Zuwendungen bei einem Kind bis sechs  Jahre 7,90 Euro, bei Kindern bis 14 Jahren 9,00 Euro und bei Kindern bis 17 Jahren   10,20 Euro pro Tag (!) gestrichen werden.

Rechenbeispiel: Verbringt ein Kind (9 Jahre) zehn Tage bei dem Umgangsbrechtigtem Vater, so würden der Mutter 90 Euro gestrichen werden. Eben jenen Betrag kann dann der Kindesvater beim Jobcenter einfordern, sofern dieser ebenfalls Hartz IV bezieht. Selbst wenn der Vater kein ALG II bezieht, soll das Jobcenter das Geld kürzen können.

In Deutschland sind rund 40 Prozent der Alleinerziehenden auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Diese massive Kürzung bedeutet für die Betroffenen ein hoher Armutsfaktor. Schon jetzt wissen Viele nicht, wie sie sich und ihre Kinder ausreichend versorgen können. Das Gesetz ist also keine Rechtsvereinfachung sondern an vielen Stellen eine Kürzungsvereinfachung für die Ämter. (wm)

Bild: Spectral-Design- fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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