Hartz IV: Kooperative Jobcenter geplant?

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Kooperative Job-Center geplant?
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) die Konstruktion der ARGEn für verfassungswidrig erklärt hat, haben Bundesagentur für Arbeit (BA) und Bundesarbeitsministerium (BMAS) zügig einen gemeinsamen Vorschlag aus der Schublade
geholt und der Öffentlichkeit präsentiert: ein so genanntes „kooperatives Job-Center“. (Ein „kooperatives“ Auftreten der Ämter im Umgang mit ALG II Leistungsberechtigten ist damit übrigens nicht gemeint – doch Scherz beiseite.)

Laut BA und BMAS sollen die Arbeitsagenturen und Kommunen die ihnen nach SGB II zugedachten Aufgaben künftig eigenständig und eigenverantwortlich erfüllen (wie vom BVerfG gefordert). Die gesetzlich verordnete Zusammenarbeit in ARGEn soll durch eine Zusammenarbeit auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen ersetzt werden, so dass der „Kunde“ möglichst gar
nichts von der Umstellung merkt und alles beim Alten bleibt. Und genau das ist das Grundübel des Vorschlags: Es wird davon ausgegangen, dass die jetzige Praxis der Ämter gut ist. In dem Papier heißt es, dass im kooperativen Jobcenter die „Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen unter einem Dach erhalten“.

Das ist ein Hohn für alle Hartz IV Betroffenen, die tagtäglich an den Ämtern verzweifeln und denen ein bevorstehender Termin buchstäblich den Schlaf raubt. Um das Klima auf den Ämtern zu ändern und die Einhaltung von verwaltungsrechtlichen Standards- eigentlich eine Selbstverständlichkeit- sicherzustellen, muss viel mehr geändert werden, als nur die Beziehung zwischen Agentur und Kommune neu zu sortieren. Der Vorschlag für "kooperative Jobcenter" im Wortlaut kann über die Suchfunktion auf www.bmas.de aufgerufen werden. (A-Info, 25.05.2008)

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