Hartz IV-Kompromiss ist verfassungswidrig

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Saarländische Armutskonferenz: Hartz-IV-Kompromiss ist verfassungswidrig. Acht Euro mehr weder bedarfsgerecht noch armutsfest

22.02.2011

In scharfer Form hat die Saarländische Armutskonferenz (SAK) den sogenannten Hartz-IV-Kompromiss zwischen CDU, FDP und SPD im Bundestag verurteilt. 8 Euro mehr Regelsatz, in zwei Stufen, seien weder verfassungskonform, noch bedarfsgerecht und schon gar nicht armutsfest. Der erneute Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei damit vorprogrammiert, so der SAK-Vorsitzende Egbert Ulrich.

Auch bei konservativer Betrachtungsweise hätte der Regelsatz mindestens um 33 Euro auf 392 Euro steigen müssen. Lediglich Rechentricks führten zu der „erbärmlichen“ Erhöhung um insgesamt 8 Euro, wie jetzt vorgesehen. Würde, über die Vorgaben des Verfassungsgerichts hinaus, der echte Bedarf berücksichtigt (Warenkorbmodell) müssten mindestens 79 Euro Aufschlag gewährt werden. Wenn gar die in Europa geltende Armutsgrenze von 60% des durchschnittlichen Einkommens (Medianwert) zugrunde gelegt würde, würden die Hartz-IV-Regelsätze gar um etwa 100 Euro steigen müssen.

Da die „große Hartz-IV-Koalition“ in Berlin nicht einmal die Minimalvoraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen wolle, sei
ein entsprechender Gesetzesentwurf auch nicht zustimmungsfähig. Von daher appelliere die Armutskonferenz an die saarländischen
Vertreter/innen in Bundestag und Bundesrat den Hartz-IV-Kompromiss „in jedem Fall“ abzulehnen. Wenn die Politik nicht in der Lage sei grundgesetzfeste Hartz-IV-Sätze zu beschließen müsse das Verfassungsgericht dies notfalls selbst tun. (pm)

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