Hartz IV: Junge Mutter sollte Ausbildung abbrechen

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Jobcenter: Junge Mutter sollte Ausbildung abbrechen

15.05.2014

Das Jobcenter Essen riet einer jungen Mutter zum Abbruch ihrer Ausbildung, um den vollen Hartz IV-Satz beanspruchen zu können. Auch die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung sollten nur unter dieser Voraussetzung übernommen werden. In ihrer Not wandte sich die 18-Jährige an die „Westdeutschen Allgemeine Zeitung“ (WAZ), die den Fall öffentlich machte.

Jobcenter informierte junge Mutter nicht über ihr zustehende Leistungen
Als Natascha P. ihren Sohn bekam, war sie 17 Jahre alt, hatte gerade ihren Realschulabschluss gemacht und eine Ausbildung zur Kinderpflegerin begonnen. Obwohl die Situation alles andere als einfach für die junge Mutter war, wollte sie die Lehre fortführen. Da die Beziehung zum Vater des Kindes in die Brüche gegangen war, suchte sich die heute 18-Jährige eine eigene Wohnung für sich und ihren Sohn. Bevor sie den Mietvertrag unterschrieb, ging Natascha P. zum Jobcenter, um sich darüber zu informieren, welche Leistungen ihr zustehen. Bis dahin lebte die junge Mutter von Bafög, was aber nicht für sich und ihren Sohn zum Leben ausreichte. Die 18-Jährige wollte sichergehen, dass sie sich die Wohnungskosten letztlich auch leisten kann. Doch das Jobcenter schickte die Auszubildende wieder nach Hause. Sie sollte erst den Mietvertrag unterschreiben bevor sie weitere Auskünfte erhält, berichtet die „WAZ“.

Natascha P. tat, was ihr vom Amt geraten wurde. Der Leistungsbescheid enthielt jedoch eine böse Überraschung für die junge Mutter: Lediglich 76 Euro sollte sie monatlich zusätzlich zum Bafög erhalten. Daraufhin beantragte die junge Frau die Kostenübernahme für die Mietkaution und die Erstausstattung der Wohnung. Da das Amt den Antrag ablehnte, nahmen ihre Eltern einen Kredit für ihre Tochter auf.

Jobcenter wollte Kosten für Erstausstattung der Wohnung nur bei Ausbildungsabbruch übernehmen
Nachdem eine Mitarbeiterin des Jobcenter der 18-Jährigen dann auch noch riet, ihre Ausbildung abzubrechen, da sie anderenfalls keine Anspruch auf die volle Hartz IV-Leistung hat, schaltete Natascha P. einen Anwalt ein. Mittlerweile hat das Amt zumindest teilweise Fehler eingeräumt und die Erstausstattung der Wohnung bewilligt. „Dafür müssen wir uns entschuldigen“, sagte Dietmar Gutschmidt, Leiter des Jobcenters, gegenüber der Zeitung. Aber er betonte auch, dass die Vorgehensweise, die die junge Mutter beschreibt, nicht den üblichen Abläufen in der Behörde entspricht. „Das ist keinesfalls unsere Beratungsleistung, jemanden zum Abbruch der Ausbildung zu raten.“ Zudem sei es unüblich, den Wohnkostenzuschuss nicht vorab zu berechnen, wenn der Kunde dies wünsche. „Unsere Kunden müssen wissen, auf welchen Kosten sie gegebenenfalls sitzen bleiben“, so Gutschmidt.

Der Zeitung zufolge musste Natascha P. ihre Ausbildung im Februar abbrechen, weil es Probleme bei der Betreuung ihres Kindes durch eine Tagesmutter gab. Wenn ihr Sohn im Herbst in die Kita geht, will sie aber eine neue Lehre beginnen. (ag)

Bild: Lisa / pixelio.de

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