Hartz IV: Jobcenter weigert sich 10 Cent zu zahlen

Lesedauer < 1 Minute

Bundessozialgericht muss sich mit 10 Cent Klage beschäftigen, weil das Jobcenter zustehende Hartz IV Leistungen verweigert

12.01.2016

Ganze 10 Cent sind es, weswegen ein Jobcenter mit einer Hartz IV Bezieherin streitet. Genau diesen Betrag soll das Jobcenter an die Klägerin zahlen. Doch die Behörde weigert sich partout und verursacht so tausende Euro Ausgaben, die der Steuerzahler begleichen muss.

„Es ist ja nicht mein Geld“, so oder so ähnlich lautet mit Sicherheit die Grundeinstellung vieler Sachbearbeiter in den Jobcentern. Denn wenn es darum geht, Minibträge zurückzahlen, die mit Absicht oder versehentlich zu viel abgezogen wurden, stellen sich viele Jobcentermitarbeiter quer. Nun muss ein Bundessozialgericht über den Fall entscheiden. Und das nicht zum ersten Mal.

Die Behörde war mit der Klägerin in einem Rechtsstreit mit einer Arbeitslosengeld II Bezieherin. Diese machte über 100 Euro geltend. Doch 10 Cent fehlten. Darauf machte die Betroffene aufmerksam. Weil die Behörde aber sich weigerte, klagte die Frau erfolgreich vor dem Sozialgericht Nordhausen. Doch das Jobcenter ließ es sich nicht nehmen, vor die nächste Instanz zu ziehen. Das Landessozialgericht Erfurt lehnte die Klage jedoch ab. Es sei immerhin nicht gerechtfertigt, dass deutsche Gerichte mit derlei Mini-Beträge zu beschäftigten seien. Es gab den Tipp, einfach die 10 Cent zu zahlen. Doch dieser Ratschlag verpuffte ebenfalls, weshalb die Behörde nun vor das Bundessozialgericht zieht.

Nun muss sich das höchste Sozialgericht i Deutschland mit diesem seltsamen Fall beschäftigen. Und das nur, weil ein Sachbearbeiter sich anscheinend in seinem Stolz verletzt fühlt. Dabei müsste dieser doch wissen, dass ein ähnlich gelagerter Fall, in dem es um 15 Cent ging, abgeschmettert wurde. (sb)

Bild: alepenny113 – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...