Hartz IV: Jobcenter verhängt Sanktion trotz Streik

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Streik der Verkehrsbetriebe offenbar kein Grund zur Terminverschiebung

23.04.2014

Ein Streik der Verkehrbetriebe in Düsseldorf war für das hiesige Jobcenter kein Grund, einen sogenannten Meldetermin zu verlegen. In weiser Vorrausicht hatte sich nämlich Michael L. an die Behörde gewandt und um eine Terminverschiebung gebeten. Denn die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte für den Tag der Jobcentertermins zu einem Streik aufgerufen. Als Michael L. dies dem Jobcenter mitteilte, entgegnete man ihm, dass er eine Sanktion erhält. Schließlich könne er auch zu Fuss laufen, so die Begründung des Sachbearbeiters. Doch Herr L. ist schwer Lungenkrank und konnte deshalb die fast 10 Kilometer nicht zu Fuss bewältigen. Ein Streik sei nach Annahme des Jobcenters kein Grund, einen Termin abzusagen. Wir haben uns mit dem Betroffenen dazu unterhalten:

Herr L., Sie wurden sanktioniert. Mit wieviel weniger Geld müssen Sie nun auskommen?
Ich wurde mit 10 Prozent, also mit 39, 80 EUR pro Monat weniger, sanktioniert. Das ist für mich sehr viel Geld, das nun monatlich fehlt.

Haben Sie das Jobcenter rechtzeitig informiert? Warum konnte der Termin nicht verschoben werden?
Der Meldetermin war für den 27. März 2014 umd 9.00 Uhr angesetzt. Am Abend des 25. März. 2014 gab die Rheinbahn über ihre Mobilapp bekannt, das sie in den nächsten beiden Tagen von VERDI bestreikt würde. Ich sandte daher ein Fax an das Jobcenter und teilte den Umstand in der Hoffnung auf Verständnis mit. Bis zum 28. März kam keine Reaktion der Behörde. Am 29. März kam dann die Anhörung mit dem Ersatztermin. Mir ist unklar, weshalb kein Termin an einem anderen Tag ohne Sanktionen nicht möglich war.

Wie viel Zeit/Wegstrecke hätten Sie benötigt, um den Termin im Jobcenter dennoch wahrzunehmen?
Der Weg beträgt ca. 9,4 km hin und zurück mit ca. 2 Stunden Zeitaufwand. Ich habe auch eine chronische Lungenerkrankung, so dass diese Auflage für mich gesundheitlich praktisch unmöglich war. Die Sachbearbeiterin sagte vor Zeugen, dass ich den Meldetermin zu Fuss hätte wahrnehmen sollen.

Haben Sie einen Widerspruch gegen die Sanktion eingelegt?
Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt, jetzt Klage erhoben. Vielleicht melden sich noch andere Betroffene bundesweit, die auch wegen dem Streik sanktioniert wurden. (sb)

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