Hartz IV: Im Einzelfall Übernahme von Mietschulden

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In besonderen Einzelfällen muss das Jobcenter die Mietschulden bezahlen
Im Einzelfall sind Jobcenter dazu verpflichtet die Mietschulden von Hartz IV Bezieher zu übernehmen. Das urteilte das Hessische Landessozialgericht (Az: L 9 AS 247/13 B ER). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene die Zahlungen für die Miete in der Not zum Überleben zweckentfremdet hat.

Hartz IV Bezieher können im Einzelfall einen Anspruch auf Übernahme der Mietschulden haben. Das ist dann der Fall, wenn eine außerordentliche Situation eintrat, die eine Zweckentfremdung des Mietgeldes rechtfertigt. Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV Bezieher die Zahlungen für die Miete zum Kauf von Medikamenten verwendet. Die Arzneien waren für den Kläger lebensnotwendig.

So urteilte das Gericht: „Im Falle einer krankheitsbedingt notstandsähnlichen Konfliktsituation, in der ein Hilfebedürftiger Leistungen für Kosten der Unterkunft zweckfremd für den Kauf von Medikamenten verwendet hat, kann die Übernahme von Mietschulden dennoch gerechtfertigt sein. Diese Auslegung des § 22 Abs. 8 SGB II gebietet Art. 2 Abs.1 GG iVm. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 – 1 BVerfG 347/98).“ (gr)

Bild: Michael Staudinger, Pixelio.de

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