Hartz IV: Hunderten droht Zwangsumzug

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Im Sauerland werden Hunderte Hartz IV-Betroffenen vom Jobcenter zum Umzug gezwungen

27.01.2014

Vielen Hartz IV-Beziehern droht im Hochsauerlandkreis der Zwangsumzug. Hintergrund ist eine Absenkung der Hartz IV-Mietobergrenzen. Das berichtet die „WAZ“ auf ihrer Internetseite. Demnach haben die Betroffenen ein Jahr Zeit, um sich entweder eine billigere Unterkunft zu suchen oder selbst für die über dem als angemessen geltenden Mietpreis liegenden Kosten aufzukommen.

Neues „schlüssiges Konzept“ führt zur Absenkung der Mietobergrenzen
Einige Hundert Hartz IV-Bezieher wurden von den Jobcentern im Hochsauerlandkreis in den vergangen Monaten schriftlich dazu aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken. Eines dieser Schreiben liege der „Funke-Mediengruppe“ vor, wie die Zeitung berichtet. Es sei dem Steuerzahler nicht zuzumuten, dauerhaft unangemessene Mietkosten für Hartz IV-Bezieher zu finanzieren, soll es in dem Schreiben heißen. Briefe mit ähnlichem Inhalt wurden demnach im gesamten Hochsauerlandkreis von den Jobcenter verschickt. Hintergrund der Schreiben ist eine neues „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen, das seit dem 1. August 2013 für die Region gültig ist und die Obergrenzen für die Unterkunftskosten deutet herabgesenkt hat.
Zuvor hatten die Jobcenter die Mietobergrenzen entsprechend des in der jeweiligen Stadt tatsächlich vorherrschenden Mietniveaus selbst festgelegt. In der Folge ergaben sich daraus kreisweit sehr unterschiedliche Grenzwerte. Im Mai 2012 beurteilte das Bundessozialgericht diese Berechnungsmethode als nicht schlüssiges Konzept.

Zukünftig sollte sich jede Kommune, die über kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen verfügte, an den Höchstgrenzen im Wohngeldgesetz orientieren. Da diese Sätze aber deutlich höher waren als die zuvor von den Kommunen eigenständig ermittelten Werte, entstand eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Kreis als Träger. Deshalb beauftragte der Hochsauerlandkreis ein Unternehmen mit der Erstellung eines „schlüssigen Konzepts“ zur Ermittlung der Grenzwerte. Anhand wissenschaftlicher Methoden wurden neue Mietobergrenzen festgelegt, die seit August 2013 gültig sind. Die neuen Obergrenzen für die Unterkunftskosten sind jedoch deutlich niedriger als die Werte, die sich nach der Wohngeldtabelle ergeben, und sogar noch niedriger als die von den Kommunen errechneten Höchstgrenzen. Folglich gelten seit August viele Wohnungen als zu teuer, die vorher als angemessen eingestuft wurden. Einem Einpersonenhaushalt werden nur noch 299,50 Euro monatlich für die Unterkunft vom Jobcenter gewährt. Damit stehen alleinstehenden Hartz IV-Beziehern 39 Euro beziehungsweise 10,50 Euro weniger für die Miete zur Verfügung.

Widerspruch beim Jobcenter einlegen
Leistungsbezieher müssen alle sechs Monate erneut einen Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz IV stellen. Dafür werden auch die Unterkunftskosten vom Jobcenter überprüft. Da diese aufgrund der neuen Regelung in vielen Fällen zu hoch sind, wurden seit August Hunderte von Hartz IV-Beziehern zur Senkung der Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter aufgefordert. Ziehen die Betroffenen nicht innerhalb eines Jahres in eine billigere, als angemessen eingestufte Wohnung um, müssen sie nach Ablauf des Jahres selbst für einen Teil der Kosten aufkommen. Wie die Zeitung berichtet, haben bereits einige Betroffene Widerspruch beim Jobcenter eingelegt. Können sie nicht glaubhaft versichern, warum ein Umzug oder die Kostenübernahme für sie nicht tragbar sind, bleibt ihnen jedoch nur ein Rechtsstreit. Menschen mit geringem Einkommen sowie Hartz IV- oder Sozialgeld-Beziehern steht dafür die sogenannte Prozesskosten- und Beratungshilfe zur Verfügung.

Wie Andrea Welschoff, die Leiterin des Jobcenters Arnsberg, gegenüber der „WAZ“ mitteilte, werde jeder Fall individuell geprüft. Mit Kranken und ältere Menschen werde besonders umsichtig verfahren. (ag)

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